II-II, q. 166 a. 2
Ob die Wissbegierde ein Teil der Mäßigkeit ist?
Quaestio 166 · Von der Wissbegierde
1. Einwand: Es scheint, dass die Wissbegierde kein Teil der Mäßigkeit ist. Denn ein Mensch wird aufgrund seiner Wissbegierde als eifrig (studiosus) bezeichnet. Nun werden aber alle tugendhaften Personen ohne Ausnahme als "eifrig" (studiosus / spoudaios) bezeichnet, gemäß dem Philosophen, der den Begriff "studiosus" häufig in diesem Sinne verwendet (Ethic. ix, 4,8,9). [Im gleichen Sinne sagt Aristoteles in Ethic. iii, 2, dass "jeder lasterhafte Mensch unwissend darüber ist, was er tun soll".] Deshalb ist die Wissbegierde eine allgemeine Tugend und kein Teil der Mäßigkeit.
2. Einwand: Ferner gehört die Wissbegierde, wie gesagt (Art. 1), zur Erkenntnis. Die Erkenntnis aber hat keine Verbindung mit den moralischen Tugenden, die im begehrenden Teil der Seele sind, und gehört eher zu den intellektuellen Tugenden, die im erkennenden Teil sind: weshalb die Fürsorge ein Akt der Klugheit ist, wie oben gesagt wurde (Qu. 47, Art. 9). Also ist die Wissbegierde kein Teil der Mäßigkeit.
3. Einwand: Ferner ähnelt eine Tugend, die als Teil einer Haupttugend zugeschrieben wird, der letzteren hinsichtlich der Art und Weise. Nun ähnelt die Wissbegierde der Mäßigkeit nicht hinsichtlich der Art und Weise, weil die Mäßigkeit ihren Namen davon hat, dass sie eine Art Zurückhaltung ist, weshalb sie eher dem Laster entgegengesetzt ist, das im Übermaß besteht: wohingegen die Wissbegierde danach benannt ist, dass sie die Anwendung des Geistes auf etwas ist, so dass sie scheinbar eher dem Laster entgegengesetzt ist, das im Mangel besteht, nämlich der Vernachlässigung des Studiums, als dem Laster, das im Übermaß besteht, nämlich der Neugier. Weshalb Isidor aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit letzterer sagt (Etym. x), dass "ein wissbegieriger Mann einer ist, der neugierig auf das Studium ist". Also ist die Wissbegierde kein Teil der Mäßigkeit.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (De Morib. Eccl. 21): "Es ist uns verboten, neugierig zu sein: und dies ist ein großes Geschenk, das die Mäßigkeit verleiht." Nun wird die Neugier durch maßvolle Wissbegierde verhindert. Also ist die Wissbegierde ein Teil der Mäßigkeit.
Ich antworte darauf, dass es, wie oben gesagt (Qu. 141, Art. 3,4,5), der Mäßigkeit zukommt, die Bewegung des Begehrens zu mäßigen, damit es nicht übermäßig zu dem tendiert, was von Natur aus begehrt wird. Nun begehrt der Mensch, so wie er hinsichtlich seiner körperlichen Natur von Natur aus die Lust an Nahrung und Geschlechtsverkehr begehrt, so auch hinsichtlich seiner Seele von Natur aus, etwas zu wissen; so bemerkt der Philosoph zu Beginn seiner Metaphysik (I, 1): "Alle Menschen haben ein natürliches Verlangen nach Wissen."
Die Mäßigung dieses Verlangens gehört zur Tugend der Wissbegierde; weshalb folgt, dass die Wissbegierde ein potenzieller Teil der Mäßigkeit ist, als eine untergeordnete Tugend, die einer Haupttugend angegliedert ist. Überdies ist sie unter der Bescheidenheit (modestia) begriffen, aus dem oben angegebenen Grund (Qu. 160, Art. 2).
Antwort auf den 1. Einwand: Die Klugheit ist die Ergänzung aller moralischen Tugenden, wie in Ethic. vi, 13 gesagt wird. Folglich wird, insofern die Erkenntnis der Klugheit zu allen Tugenden gehört, der Begriff "Wissbegierde", der eigentlich die Erkenntnis betrifft, auf alle Tugenden angewendet.
Antwort auf den 2. Einwand: Der Akt einer erkennenden Kraft wird von der begehrenden Kraft befohlen, welche alle Kräfte bewegt, wie oben gesagt wurde (FS, Qu. 9, Art. 1). Daher bezieht sich die Erkenntnis auf ein zweifaches Gut. Eines ist mit dem Akt der Erkenntnis selbst verbunden; und dieses Gut gehört zu den intellektuellen Tugenden und besteht darin, dass der Mensch eine wahre Einschätzung über jede Sache hat. Das andere Gut gehört zum Akt der begehrenden Kraft und besteht darin, dass das Begehren des Menschen recht geleitet ist, indem es die erkennende Kraft auf diese oder jene Weise auf diese oder jene Sache anwendet. Und dies gehört zur Tugend der Wissbegierde. Deshalb wird sie zu den moralischen Tugenden gerechnet.
Antwort auf den 3. Einwand: Wie der Philosoph sagt (Ethic. ii, 9), müssen wir, um tugendhaft zu sein, jene Dinge meiden, zu denen wir am meisten von Natur aus geneigt sind. Daher kommt es, dass, da die Natur uns hauptsächlich dazu neigt, Todesgefahren zu fürchten und Fleischeslust zu suchen, die Tapferkeit hauptsächlich für eine gewisse standhafte Ausdauer gegen solche Gefahren gelobt wird, und die Mäßigkeit für eine gewisse Zurückhaltung von Fleischeslust. Aber in Bezug auf die Erkenntnis hat der Mensch entgegengesetzte Neigungen. Denn von Seiten der Seele ist er geneigt, die Erkenntnis der Dinge zu begehren; und so geziemt es ihm, eine lobenswerte Zurückhaltung bei diesem Begehren zu üben, damit er nicht unmäßig nach Erkenntnis sucht: wohingegen der Mensch von Seiten seiner körperlichen Natur geneigt ist, die Mühe des Erwerbs von Erkenntnis zu meiden. Demgemäß ist die Wissbegierde in Bezug auf die erste Neigung eine Art Zurückhaltung, und in diesem Sinne wird sie als ein Teil der Mäßigkeit gerechnet. Aber in Bezug auf die zweite Neigung bezieht diese Tugend ihr Lob aus einem gewissen Eifer des Interesses am Suchen nach der Erkenntnis der Dinge; und davon nimmt sie ihren Namen. Das Erstere ist für diese Tugend wesentlicher als das Letztere: da das Verlangen zu wissen sich direkt auf die Erkenntnis bezieht, auf welche die Wissbegierde gerichtet ist, wohingegen die Mühe des Lernens ein Hindernis für die Erkenntnis ist, weshalb sie von dieser Tugend indirekt berücksichtigt wird, wie durch das, was ein Hindernis beseitigt.