II-II, q. 165 a. 1
War es angemessen, dass der Mensch vom Teufel versucht wurde?
Quaestio 165 · Von der Versuchung der Stammeltern
Einwand 1: Es scheint, dass es nicht angemessen war, dass der Mensch vom Teufel versucht wurde. Denn für die Sünde der Engel und der Menschen ist die gleiche Endstrafe festgesetzt, gemäß Mt 25,41: "Geht weg von mir, ihr Verfluchten, in das ewige Feuer, das für den Teufel und seine Engel bereitet ist." Nun folgte die erste Sünde der Engel nicht auf eine Versuchung von außen. Also hätte auch die erste Sünde des Menschen nicht aus einer äußeren Versuchung resultieren dürfen.
Einwand 2: Ferner wusste Gott, der die Zukunft voraussieht, dass der Mensch durch die Versuchung des Dämons in Sünde fallen würde, und so wusste Er sehr wohl, dass es für den Menschen nicht nützlich war, versucht zu werden. Daher scheint es unangemessen, dass Gott zuließ, dass er versucht wurde.
Einwand 3: Ferner scheint es nach Strafe zu schmecken, dass jemand einen Angreifer hat, so wie andererseits das Aufhören eines Angriffs einer Belohnung gleichkommt. Nun darf die Strafe der Schuld nicht vorausgehen. Also war es unangemessen, dass der Mensch versucht wurde, bevor er sündigte.
Dagegen spricht: Es steht geschrieben (Sir 34,11): "Wer nicht versucht [Vulg.: erprobt] ist, was weiß der?"
Ich antworte darauf: Gottes Weisheit "ordnet alles lieblich" (Weish 8,1), insofern Seine Vorsehung jedem das zuweist, was ihm gemäß seiner Natur zukommt. Denn wie Dionysius sagt (Div. Nom. iv), "gehört es zur Vorsehung, die Natur nicht zu zerstören, sondern zu erhalten." Nun ist es eine Bedingung, die der menschlichen Natur anhaftet, dass ein Geschöpf durch ein anderes gefördert oder behindert werden kann. Daher war es angemessen, dass Gott sowohl zuließ, dass der Mensch im Zustand der Unschuld durch böse Engel versucht wurde, als auch veranlasste, dass er durch gute Engel unterstützt wurde. Und durch eine besondere Gunst der Gnade wurde ihm gewährt, dass kein Geschöpf außerhalb seiner selbst ihm gegen seinen eigenen Willen schaden konnte, wodurch er fähig war, sogar der Versuchung des Dämons zu widerstehen.
Antwort auf Einwand 1: Über der menschlichen Natur gibt es eine andere, welche die Möglichkeit des Übels der Schuld zulässt: aber über der Engelsnatur gibt es keine solche. Nun kann nur jemand, der durch Sünde bereits böse geworden ist, versuchen, indem er einen anderen zum Bösen verleitet. Daher war es angemessen, dass der Mensch durch einen bösen Engel zur Sünde versucht wurde, so wie er gemäß der Ordnung der Natur durch einen guten Engel zur Vollkommenheit bewegt wird. Ein Engel konnte im Guten durch etwas über ihm vervollkommnet werden, nämlich durch Gott, aber er konnte nicht auf diese Weise zur Sünde verleitet werden, weil gemäß Jakobus 1,13 "Gott kein Versucher zum Bösen ist."
Antwort auf Einwand 2: So wie Gott wusste, dass der Mensch, indem er versucht wurde, in Sünde fallen würde, so wusste Er auch, dass der Mensch fähig war, durch seinen freien Willen dem Versucher zu widerstehen. Nun erforderte die Bedingung, die der Natur des Menschen anhaftet, dass er seinem eigenen Willen überlassen blieb, gemäß Sir 15,14: "Gott überließ" den Menschen "der Hand seines eigenen Rates." Daher sagt Augustinus (Gen. ad lit. xi, 4): "Mir scheint, dass der Mensch keine Aussicht auf irgendein besonderes Lob gehabt hätte, wenn er fähig gewesen wäre, ein gutes Leben zu führen, einfach weil es niemanden gab, der ihn überredete, ein böses Leben zu führen; da er sowohl von Natur aus die Macht hatte, als auch in seiner Macht den Willen hatte, dem Überreder nicht zuzustimmen."
Antwort auf Einwand 3: Ein Angriff ist eine Strafe, wenn es schwierig ist, ihm zu widerstehen: aber im Zustand der Unschuld war der Mensch fähig, ohne jede Schwierigkeit der Versuchung zu widerstehen. Folglich war der Angriff des Versuchers keine Strafe für den Menschen.