II-II, q. 164 a. 1
Ob der Tod die Strafe für die Sünde der ersten Eltern ist?
Quaestio 164 · Von den Strafen der Sünde des ersten Menschen
Einwand 1: Es scheint, dass der Tod nicht die Strafe für die Sünde unserer ersten Eltern ist. Denn was dem Menschen natürlich ist, kann nicht als Strafe für die Sünde bezeichnet werden, da die Sünde die Natur nicht vervollkommnet, sondern sie verdirbt. Nun ist der Tod dem Menschen natürlich; und dies ist sowohl daraus ersichtlich, dass sein Körper aus Gegensätzen zusammengesetzt ist, als auch daraus, dass „sterblich“ in der Definition des Menschen enthalten ist. Daher ist der Tod keine Strafe für die Sünde unserer ersten Eltern.
Einwand 2: Ferner finden sich Tod und andere körperliche Gebrechen gleichermaßen beim Menschen wie bei anderen Tieren, gemäß Prediger 3,19: „Der Tod des Menschen und der Tiere ist einerlei, und beider Zustand ist gleich.“ Bei den unvernünftigen Tieren aber ist der Tod keine Strafe für die Sünde. Also ist er es auch nicht bei den Menschen.
Einwand 3: Ferner war die Sünde unserer ersten Eltern die Sünde einzelner Individuen, während der Tod die gesamte menschliche Natur betrifft. Daher scheint es, dass er nicht eine Strafe für die Sünde unserer ersten Eltern ist.
Einwand 4: Ferner stammen alle gleichermaßen von unseren ersten Eltern ab. Wäre also der Tod die Strafe für die Sünde unserer ersten Eltern, so würde folgen, dass alle Menschen den Tod in gleichem Maße erleiden müssten. Dies ist aber offensichtlich unwahr, da einige früher und einige schmerzhafter sterben als andere. Daher ist der Tod nicht die Strafe der ersten Sünde.
Einwand 5: Ferner kommt das Übel der Strafe von Gott, wie oben dargelegt wurde (I, q. 48, a. 6; I, q. 49, a. 2). Der Tod aber ist anscheinend nicht von Gott; denn es steht geschrieben (Weish 1,13): „Gott hat den Tod nicht gemacht.“ Daher ist der Tod nicht die Strafe der ersten Sünde.
Einwand 6: Ferner sind Strafen scheinbar nicht verdienstlich, da Verdienst unter das Gute fällt und Strafe unter das Übel. Nun ist der Tod manchmal verdienstlich, wie im Falle des Todes eines Märtyrers. Daher scheint es, dass der Tod keine Strafe ist.
Einwand 7: Ferner scheint Strafe schmerzhaft zu sein. Der Tod aber kann anscheinend nicht schmerzhaft sein, da der Mensch ihn nicht fühlt, wenn er tot ist, und er ihn nicht fühlen kann, wenn er nicht stirbt. Daher ist der Tod keine Strafe für die Sünde.
Einwand 8: Ferner, wenn der Tod eine Strafe für die Sünde wäre, wäre er der Sünde unmittelbar gefolgt. Dies ist aber nicht wahr, denn unsere ersten Eltern lebten noch lange nach ihrer Sünde (Gen 5,5). Daher ist der Tod anscheinend keine Strafe für die Sünde.
Dagegen spricht, dass der Apostel sagt (Röm 5,12): „Durch einen Menschen ist die Sünde in diese Welt gekommen und durch die Sünde der Tod.“
Ich antworte darauf, Wenn jemand wegen seiner Schuld einer ihm verliehenen Gunst beraubt wird, so ist die Beraubung dieser Gunst eine Strafe für diese Schuld. Wie wir nun im ersten Teil dargelegt haben (I, q. 95, a. 1; I, q. 97, a. 1), verlieh Gott dem Menschen in seinem ursprünglichen Zustand die Gunst, dass, solange sein Geist Gott unterworfen war, die niederen Kräfte seiner Seele seinem vernünftigen Geist und sein Körper seiner Seele unterworfen sein sollten. Da sich aber durch die Sünde der Geist des Menschen der Unterwerfung unter Gott entzog, war die Folge, dass weder seine niederen Kräfte gänzlich seiner Vernunft unterworfen waren – woraus eine so große Rebellion der fleischlichen Begierde gegen die Vernunft folgte –, noch der Körper gänzlich der Seele unterworfen war; woraus der Tod und andere körperliche Gebrechen entstanden. Denn Leben und Unversehrtheit des Körpers hängen davon ab, dass der Körper der Seele unterworfen ist, wie das Vervollkommnungsfähige seiner Vollkommenheit unterworfen ist. Folglich sind andererseits Tod, Krankheit und alle Gebrechen des Körpers auf den Mangel der Unterwerfung des Körpers unter die Seele zurückzuführen.
Es ist daher offensichtlich, dass, wie die Rebellion der fleischlichen Begierde gegen den Geist eine Strafe für die Sünde unserer ersten Eltern ist, so auch der Tod und alle Gebrechen des Körpers.
Antwort auf Einwand 1: Ein Ding wird natürlich genannt, wenn es aus den Prinzipien der Natur hervorgeht. Die wesentlichen Prinzipien der Natur sind nun Form und Materie. Die Form des Menschen ist seine vernünftige Seele, die aus sich selbst heraus unsterblich ist; weshalb der Tod dem Menschen von Seiten seiner Form her nicht natürlich ist. Die Materie des Menschen ist ein Körper, der aus Gegensätzen zusammengesetzt ist, woraus die Verweslichkeit als notwendige Folge resultiert, und in dieser Hinsicht ist der Tod dem Menschen natürlich. Diese Bedingung, die der Natur des menschlichen Körpers anhaftet, resultiert aus einer natürlichen Notwendigkeit, da es für den menschlichen Körper notwendig war, das Organ des Tastsinns zu sein und folglich ein Mittelding zwischen den tastbaren Objekten; und dies wäre unmöglich, wäre er nicht aus Gegensätzen zusammengesetzt, wie der Philosoph feststellt (De Anima ii, 11). Andererseits haftet diese Bedingung nicht der Anpassungsfähigkeit der Materie an die Form an, denn wenn es möglich wäre, müsste ihre Materie, da die Form unverweslich ist, eher unverweslich sein. In gleicher Weise muss eine Säge aus Eisen sein, da dies ihrer Form und Tätigkeit angemessen ist, damit ihre Härte sie zum Schneiden tauglich macht. Dass sie aber rostanfällig ist, ist eine notwendige Folge einer solchen Materie und entspricht nicht der Wahl des Handelnden; denn wenn der Handwerker könnte, würde er aus dem Eisen eine Säge machen, die nicht rostet. Nun ist Gott, der der Urheber des Menschen ist, allmächtig, weshalb er, als er den Menschen zuerst schuf, ihm die Gunst verlieh, von der Notwendigkeit, die aus einer solchen Materie resultiert, befreit zu sein; welche Gunst jedoch durch die Sünde unserer ersten Eltern entzogen wurde. Demnach ist der Tod sowohl natürlich aufgrund einer der Materie anhaftenden Bedingung, als auch strafweise aufgrund des Verlusts der göttlichen Gunst, die den Menschen vor dem Tod bewahrte.
Antwort auf Einwand 2: Diese Ähnlichkeit des Menschen mit anderen Tieren betrifft eine Bedingung, die der Materie anhaftet, nämlich dass der Körper aus Gegensätzen zusammengesetzt ist. Sie betrifft aber nicht die Form, denn die Seele des Menschen ist unsterblich, während die Seelen der unvernünftigen Tiere sterblich sind.
Antwort auf Einwand 3: Unsere ersten Eltern wurden von Gott nicht nur als einzelne Individuen geschaffen, sondern auch als Prinzipien der ganzen menschlichen Natur, die von ihnen auf ihre Nachkommen übertragen werden sollte, zusammen mit der göttlichen Gunst, die sie vor dem Tod bewahrte. Daher verfiel durch ihre Sünde die gesamte menschliche Natur, da sie in ihren Nachkommen dieser Gunst beraubt war, dem Tod.
Antwort auf Einwand 4: Ein zweifacher Mangel entsteht aus der Sünde. Der eine ist nach Art einer von einem Richter festgesetzten Strafe: und ein solcher Mangel sollte bei denen gleich sein, denen die Sünde gleichermaßen zukommt. Der andere Mangel ist jener, der sich akzidentell aus dieser Strafe ergibt; zum Beispiel, dass jemand, der wegen einer begangenen Sünde seines Augenlichts beraubt wurde, auf der Straße hinfällt. Ein solcher Mangel ist nicht proportional zur Sünde, noch berücksichtigt ihn ein menschlicher Richter, da er zufällige Ereignisse nicht vorhersehen kann. Dementsprechend war die für die erste Sünde festgesetzte und ihr proportional entsprechende Strafe der Entzug der göttlichen Gunst, durch welche die Richtigkeit und Integrität der menschlichen Natur erhalten wurde. Die Mängel aber, die aus diesem Entzug resultieren, sind der Tod und andere Strafen des gegenwärtigen Lebens. Daher müssen diese Strafen bei denen, denen die erste Sünde gleichermaßen zukommt, nicht gleich sein. Dennoch hat die göttliche Vorsehung, da Gott alle zukünftigen Ereignisse voraussieht, es so gefügt, dass diese Strafen verschiedenen Menschen auf unterschiedliche Weise zugeteilt werden. Dies geschieht nicht aufgrund irgendwelcher Verdienste oder Missverdienste vor diesem Leben, wie Origenes meinte; denn dies widerspricht den Worten von Röm 9,11: „Als sie ... noch nichts Gutes oder Böses getan hatten“; und auch den Aussagen im ersten Teil (I, q. 90, a. 4; I, q. 118, a. 3), nämlich dass die Seele nicht vor dem Körper geschaffen wird. Sondern es geschieht entweder zur Bestrafung der Sünden ihrer Eltern, insofern das Kind etwas ist, das zum Vater gehört, weshalb Eltern oft in ihren Kindern bestraft werden; oder wiederum ist es als Heilmittel für das geistliche Wohl der Person gedacht, die diese Strafen erleidet, damit sie nämlich so von ihren Sünden abgewendet werde, oder damit sie nicht stolz auf ihre Tugenden werde, und damit sie für ihre Geduld gekrönt werde.
Antwort auf Einwand 5: Der Tod kann auf zweifache Weise betrachtet werden. Erstens als ein Übel der menschlichen Natur, und so ist er nicht von Gott, sondern ist ein Mangel, der den Menschen durch seine Schuld trifft. Zweitens, insofern er einen Aspekt des Guten hat, nämlich als gerechte Strafe, und so ist er von Gott. Daher sagt Augustinus (Retract. i, 21), dass Gott nicht der Urheber des Todes ist, außer insofern er eine Strafe ist.
Antwort auf Einwand 6: Wie Augustinus sagt (De Civ. Dei xiii, 5): „Wie die Bösen nicht nur die bösen, sondern auch die guten Dinge missbrauchen, so machen die Gerechten nicht nur von den guten, sondern auch von den bösen Dingen guten Gebrauch. Daher kommt es, dass sowohl böse Menschen das Gesetz übel gebrauchen, obwohl das Gesetz gut ist, als auch gute Menschen gut sterben, obwohl der Tod ein Übel ist.“ Insofern also heilige Menschen guten Gebrauch vom Tod machen, ist ihr Tod für sie verdienstlich.
Antwort auf Einwand 7: Der Tod kann auf zweifache Weise betrachtet werden. Erstens als die Beraubung des Lebens, und so kann der Tod nicht gefühlt werden, da er die Beraubung von Sinn und Leben ist. Auf diese Weise beinhaltet er keinen Schmerz des Sinnes, sondern einen Schmerz des Verlustes. Zweitens kann er betrachtet werden als Bezeichnung für die Verderbnis, die in der besagten Beraubung endet. Nun können wir von der Verderbnis ebenso wie von der Entstehung auf zweifache Weise sprechen: auf eine Weise als Endpunkt der Veränderung, und so sagt man im ersten Augenblick, in dem das Leben entweicht, der Tod sei gegenwärtig. Auch auf diese Weise hat der Tod keinen Schmerz des Sinnes. Auf eine andere Weise kann die Verderbnis so verstanden werden, dass sie die vorhergehende Veränderung einschließt: so sagt man, eine Person sterbe, wenn sie sich in Bewegung auf den Tod hin befindet; so wie man sagt, ein Ding werde erzeugt, während es sich in Bewegung auf den Zustand des Erzeugtseins hin befindet: und so kann der Tod schmerzhaft sein.
Antwort auf Einwand 8: Nach Augustinus (Gen. ad lit.; De Pecc. Mer. et Rem. i, 16) „lebten unsere ersten Eltern zwar danach noch viele Jahre, aber sie begannen an dem Tag zu sterben, an dem sie das Todesurteil hörten, das sie dazu verurteilte, zum Greisenalter hinabzusteigen.“