II-II, q. 160 a. 2
Ob sich die Bescheidenheit nur auf äußere Handlungen bezieht?
Quaestio 160 · Von der Bescheidenheit
Einwand 1: Es scheint, dass sich die Bescheidenheit nur auf äußere Handlungen bezieht. Denn die inneren Regungen der Leidenschaften können anderen Personen nicht bekannt sein. Doch der Apostel gebietet (Phil 4,5): „Eure Bescheidenheit lasst allen Menschen kundwerden.“ Daher bezieht sich die Bescheidenheit nur auf äußere Handlungen.
Einwand 2: Ferner werden die Tugenden, die sich auf die Leidenschaften beziehen, von der Gerechtigkeit unterschieden, die sich auf die Verrichtungen bezieht. Nun ist die Bescheidenheit anscheinend eine Tugend. Wenn sie sich also auf äußere Werke bezieht, wird sie nicht mit inneren Leidenschaften befasst sein.
Einwand 3: Ferner bezieht sich keine ein und derselbe Tugend sowohl auf Dinge, die zum Begehren gehören – was den moralischen Tugenden eigen ist – als auch auf Dinge, die zur Erkenntnis gehören – was den intellektuellen Tugenden eigen ist – und wiederum auf Dinge, die zum irasziblen und konkupisziblen Vermögen gehören. Wenn also die Bescheidenheit eine Tugend ist, kann sie sich nicht auf all diese Dinge beziehen.
Dagegen spricht, dass es in all diesen Dingen notwendig ist, das „Maß“ zu wahren, woher die Bescheidenheit ihren Namen hat. Daher bezieht sich die Bescheidenheit auf sie alle.
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (Artikel [1]), die Bescheidenheit sich von der Mäßigung darin unterscheidet, dass die Mäßigung jene Angelegenheiten mäßigt, wo die Zurückhaltung am schwierigsten ist, während die Bescheidenheit jene mäßigt, die weniger Schwierigkeit bieten. Die Autoritäten scheinen verschiedene Meinungen über die Bescheidenheit gehabt zu haben. Denn wo immer sie eine besondere Art des Guten oder eine besondere Schwierigkeit der Mäßigung fanden, nahmen sie dies aus dem Bereich der Bescheidenheit heraus, welchen sie auf geringere Angelegenheiten beschränkten. Nun ist es allen klar, dass die Zurückhaltung der Tastfreuden eine besondere Schwierigkeit darstellt: weshalb alle die Mäßigung von der Bescheidenheit unterschieden haben.
Zusätzlich dazu war Tullius (De Invent. Rhet. ii, 54) der Ansicht, dass es eine besondere Art des Guten in der Mäßigung der Strafe gebe; weshalb er auch die Milde von der Bescheidenheit abtrennte und dafürhielt, dass die Bescheidenheit sich auf die verbleibenden gewöhnlichen Angelegenheiten beziehe, die der Mäßigung bedürfen. Diese sind anscheinend von vierfacher Art. Eine ist die Bewegung des Geistes hin zu irgendeiner Vorzüglichkeit, und diese wird durch die „Demut“ gemäßigt. Die zweite ist das Verlangen nach Dingen, die zur Erkenntnis gehören, und dieses wird durch den „Lerneifer“ (studiositas) gemäßigt, der der Neugier entgegengesetzt ist. Die dritte betrifft körperliche Bewegungen und Handlungen, die geziemend und ehrbar ausgeführt werden müssen [*Vgl. Quaestio [145], Artikel [1]], ob wir nun ernsthaft oder im Spiel handeln. Die vierte betrifft die äußere Erscheinung, zum Beispiel in der Kleidung und dergleichen.
Manchen dieser Angelegenheiten jedoch ordneten andere Autoritäten gewisse besondere Tugenden zu: so erwähnt Andronicus [*De Affectibus] „Sanftmut, Einfachheit, Demut“ und andere verwandte Tugenden, von denen wir oben gesprochen haben (Quaestio [143]); während Aristoteles (Ethic. ii, 7) die Eutrapelie den Vergnügungen im Spiel zuwies, wie oben dargelegt (FS, Quaestio [60], Artikel [5]). Alle diese sind unter der Bescheidenheit begriffen, wie sie von Tullius verstanden wird; und auf diese Weise bezieht sich die Bescheidenheit nicht nur auf äußere, sondern auch auf innere Handlungen.
Antwort auf Einwand 1: Der Apostel spricht von der Bescheidenheit in Bezug auf Äußerlichkeiten. Dennoch kann die Mäßigung des inneren Menschen durch gewisse äußere Zeichen gezeigt werden.
Antwort auf Einwand 2: Verschiedene Tugenden, die von verschiedenen Autoritäten zugewiesen wurden, sind unter der Bescheidenheit begriffen. Daher hindert nichts daran, dass die Bescheidenheit Angelegenheiten betrifft, die verschiedene Tugenden erfordern. Doch besteht kein so großer Unterschied zwischen den verschiedenen Teilen der Bescheidenheit wie zwischen der Gerechtigkeit, die sich auf Verrichtungen bezieht, und der Mäßigung, die sich auf Leidenschaften bezieht, weil es bei Handlungen und Leidenschaften, die keine große Schwierigkeit seitens der Materie, sondern nur seitens der Mäßigung bieten, nur eine Tugend gibt, nämlich eine für jede Art der Mäßigung.
Woraus auch die Antwort auf den dritten Einwand klar ist.