II-II, q. 140 a. 2
Ob die Vorschriften über die Teile der Tapferkeit im göttlichen Gesetz angemessen gegeben sind?
Quaestio 140 · Von den Geboten der Tapferkeit
Einwand 1: Es scheint, dass die Vorschriften über die Teile der Tapferkeit im göttlichen Gesetz unangemessen gegeben sind. Denn so wie Geduld und Beharrlichkeit Teile der Tapferkeit sind, so sind es auch Großartigkeit (magnificentia), Großmut (magnanimitas) und Zuversicht, wie oben dargelegt (Quaestio [128]). Nun finden wir Vorschriften der Geduld im göttlichen Gesetz, wie auch der Beharrlichkeit. Deshalb hätte es auch Vorschriften der Großartigkeit und des Großmuts geben sollen.
Einwand 2: Ferner ist die Geduld eine sehr notwendige Tugend, da sie die Wächterin der anderen Tugenden ist, wie Gregor sagt (Hom. in Evang. xxxv). Nun sind die anderen Tugenden schlechthin geboten. Deshalb hätte die Geduld nicht bloß, wie Augustinus sagt (De Serm. Dom. in Monte i), hinsichtlich der Bereitschaft des Geistes geboten werden sollen.
Einwand 3: Ferner sind Geduld und Beharrlichkeit Teile der Tapferkeit, wie oben dargelegt (Quaestio [128]; Quaestio [136], Artikel [4]; Quaestio [137], Artikel [2]). Nun sind die Vorschriften der Tapferkeit nicht bejahend, sondern nur verneinend, wie oben gesagt (Artikel [1], ad 2). Deshalb hätten die Vorschriften der Geduld und Beharrlichkeit verneinend und nicht bejahend sein sollen.
Dagegen spricht jedoch die Art und Weise, wie sie durch die Heilige Schrift gegeben werden.
Ich antworte darauf, dass das göttliche Gesetz den Menschen vollkommen über solche Dinge unterweist, die für ein rechtes Leben notwendig sind. Um nun recht zu leben, bedarf der Mensch nicht nur der Haupttugenden, sondern auch der sekundären und angegliederten Tugenden. Daher enthält das göttliche Gesetz Vorschriften nicht nur über die Akte der Haupttugenden, sondern auch über die Akte der sekundären und angegliederten Tugenden.
Antwort auf Einwand 1: Großartigkeit und Großmut gehören nicht zur Gattung der Tapferkeit, außer aufgrund einer gewissen Exzellenz der Größe, die sie in ihren jeweiligen Materien betrachten. Nun fallen Dinge, die zur Exzellenz gehören, eher unter die Räte der Vollkommenheit als unter verpflichtende Vorschriften. Daher bedurfte es eher Räte als Vorschriften über Großartigkeit und Großmut. Andererseits gehören die Mühsale und Plagen des gegenwärtigen Lebens zur Geduld und Beharrlichkeit, nicht aufgrund irgendeiner in ihnen beobachtbaren Größe, sondern aufgrund der Natur dieser Tugenden selbst. Daher die Notwendigkeit von Vorschriften der Geduld und Beharrlichkeit.
Antwort auf Einwand 2: Wie oben dargelegt (Quaestio [3], Artikel [2]), verpflichten bejahende Vorschriften zwar immer, aber nicht für immer (d.h. in jedem Augenblick), sondern je nach Ort und Zeit. Deshalb sind, so wie die bejahenden Vorschriften über die anderen Tugenden hinsichtlich der Bereitschaft des Geistes zu verstehen sind – in dem Sinne, dass der Mensch bereit sei, sie zu erfüllen, wenn es notwendig ist –, auch die Vorschriften der Geduld in gleicher Weise zu verstehen.
Antwort auf Einwand 3: Die Tapferkeit, im Unterschied zu Geduld und Beharrlichkeit, befasst sich mit den größten Gefahren, bei denen man mit Vorsicht vorgehen muss; noch ist es notwendig zu bestimmen, was im Einzelnen zu tun ist. Andererseits befassen sich Geduld und Beharrlichkeit mit geringeren Mühsalen und Plagen, weshalb weniger Gefahr darin besteht, besonders im Allgemeinen zu bestimmen, was in solchen Fällen zu tun ist.