II-II, q. 13 a. 2
Ob die Gotteslästerung immer eine Todsünde ist?
Quaestio 13 · Von der Sünde der Gotteslästerung im Allgemeinen
Einwand 1: Es scheint, dass die Gotteslästerung nicht immer eine Todsünde ist. Denn eine Glosse zu den Worten "Nun aber legt auch ihr das alles ab" usw. (Kol 3,8) sagt: "Nachdem er die größeren Verbrechen verboten hat, verbietet er die geringeren Sünden": und doch zählt er unter letzteren die Gotteslästerung auf. Daher wird die Gotteslästerung zu den geringeren, d.h. lässlichen Sünden gerechnet.
Einwand 2: Ferner ist jede Todsünde einem der Gebote des Dekalogs entgegengesetzt. Aber scheinbar ist die Gotteslästerung keinem von ihnen entgegengesetzt. Daher ist die Gotteslästerung keine Todsünde.
Einwand 3: Ferner sind Sünden, die ohne Überlegung begangen werden, nicht tödlich: daher sind erste Regungen keine Todsünden, weil sie der Überlegung der Vernunft vorausgehen, wie oben gezeigt wurde (FS, Frage [74], Artikel [3],10). Nun geschieht Gotteslästerung manchmal ohne Überlegung der Vernunft. Daher ist sie nicht immer eine Todsünde.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (Lev 24,16): "Wer den Namen des Herrn lästert, der soll des Todes sterben." Nun wird die Todesstrafe nur für eine Todsünde verhängt. Daher ist die Gotteslästerung eine Todsünde.
Ich antworte darauf, dass, wie oben ausgeführt (FS, Frage [72], Artikel [5]), eine Todsünde eine solche ist, durch die der Mensch vom ersten Prinzip des geistlichen Lebens getrennt wird, welches Prinzip die Liebe Gottes (caritas) ist. Daher sind alle Dinge, die der Liebe entgegengesetzt sind, ihrer Gattung nach Todsünden. Nun ist die Gotteslästerung ihrer Gattung nach der göttlichen Liebe entgegengesetzt, weil sie, wie oben gesagt (Artikel [1]), die göttliche Güte herabwürdigt, welche der Gegenstand der Liebe ist. Folglich ist die Gotteslästerung aufgrund ihrer Gattung eine Todsünde.
Antwort auf Einwand 1: Diese Glosse ist nicht so zu verstehen, dass alle Sünden, die folgen, tödlich sind, sondern dass, während alle zuvor genannten schwerere Sünden sind, einige der danach genannten weniger schwer sind; und doch sind unter letzteren einige schwerere Sünden enthalten.
Antwort auf Einwand 2: Da, wie oben gesagt (Artikel [1]), die Gotteslästerung dem Glaubensbekenntnis entgegengesetzt ist, ist ihr Verbot unter dem Verbot des Unglaubens enthalten, ausgedrückt durch die Worte: "Ich bin der Herr, dein Gott" usw. (Ex 20,1). Oder aber sie ist verboten durch die Worte: "Du sollst den Namen ... Gottes nicht missbrauchen" (Ex 20,7). Denn wer etwas Falsches über Gott behauptet, missbraucht seinen Namen noch mehr als derjenige, der den Namen Gottes zur Bestätigung einer Falschheit gebraucht.
Antwort auf Einwand 3: Es gibt zwei Weisen, wie Gotteslästerung unversehens und ohne Überlegung geschehen kann. Auf die erste Weise, indem ein Mensch die gotteslästerliche Natur seiner Worte nicht beachtet, und dies kann geschehen, wenn er plötzlich durch Leidenschaft bewegt wird, so dass er in Worte ausbricht, die ihm seine Einbildungskraft eingibt, ohne auf die Bedeutung dieser Worte zu achten: dies ist eine lässliche Sünde und keine Gotteslästerung im eigentlichen Sinne. Auf die zweite Weise, indem er auf die Bedeutung seiner Worte und ihre gotteslästerliche Natur achtet: in diesem Fall ist er nicht von der Todsünde entschuldigt, ebenso wenig wie jener, der in einer plötzlichen Aufwallung von Zorn jemanden tötet, der neben ihm sitzt.