II-II, q. 105 a. 1
Ob der Ungehorsam eine Todsünde ist?
Quaestio 105 · Vom Ungehorsam
1. Einwand: Es scheint, dass der Ungehorsam keine Todsünde ist. Denn jede Sünde ist ein Ungehorsam, wie aus der oben angeführten Definition des Ambrosius hervorgeht (Quaestio [104], Artikel [2], Einwand [1]). Wenn also der Ungehorsam eine Todsünde wäre, wäre jede Sünde eine Todsünde.
2. Einwand: Ferner sagt Gregor (Moral. 31), dass der Ungehorsam aus der Ruhmsucht geboren wird. Die Ruhmsucht aber ist keine Todsünde. Also ist es auch der Ungehorsam nicht.
3. Einwand: Ferner wird jemand ungehorsam genannt, wenn er den Befehl eines Vorgesetzten nicht erfüllt. Vorgesetzte erlassen aber oft so viele Befehle, dass es selten oder nie möglich ist, sie zu erfüllen. Wenn also Ungehorsam eine Todsünde wäre, würde folgen, dass der Mensch die Todsünde nicht vermeiden kann, was absurd ist. Daher ist der Ungehorsam keine Todsünde.
Dagegen spricht: Die Sünde des Ungehorsams gegen die Eltern wird (Röm 1,30; 2 Tim 3,2) unter den anderen Todsünden aufgezählt.
Ich antworte darauf: Wie oben dargelegt wurde (Quaestio [24], Artikel [12]; FS, Quaestio [72], Artikel [5]; FS, Quaestio [88], Artikel [1]), ist eine Todsünde eine solche, die der Liebe widerspricht, welche die Ursache des geistlichen Lebens ist. Durch die Liebe nun lieben wir Gott und unseren Nächsten. Die Liebe zu Gott erfordert, dass wir seinen Geboten gehorchen, wie oben dargelegt (Quaestio [24], Artikel [12]). Deshalb ist der Ungehorsam gegen die Gebote Gottes eine Todsünde, weil er der Liebe zu Gott widerspricht.
Ferner enthalten die Gebote Gottes die Vorschrift des Gehorsams gegenüber Vorgesetzten. Daher ist auch der Ungehorsam gegen die Befehle eines Vorgesetzten eine Todsünde, da er der Liebe zu Gott widerspricht, gemäß Röm 13,2: „Wer sich der Gewalt widersetzt, der widersteht der Anordnung Gottes.“ Er widerspricht auch der Liebe zum Nächsten, da er dem Vorgesetzten, der unser Nächster ist, den ihm gebührenden Gehorsam entzieht.
Antwort auf den 1. Einwand: Die von Ambrosius gegebene Definition bezieht sich auf die Todsünde, welche den Charakter der vollkommenen Sünde hat. Die lässliche Sünde ist kein Ungehorsam, weil sie nicht gegen ein Gebot ist, sondern außer ihm. Auch ist nicht jede Todsünde eigentlich und wesentlich Ungehorsam, sondern nur dann, wenn man ein Gebot verachtet, da moralische Handlungen ihre Art vom Endzweck her erhalten. Und wenn etwas gegen ein Gebot getan wird, nicht aus Verachtung des Gebotes, sondern zu einem anderen Zweck, so ist es keine Sünde des Ungehorsams, außer materiell, und gehört formal zu einer anderen Art von Sünde.
Antwort auf den 2. Einwand: Die Ruhmsucht begehrt die Zurschaustellung von Vorzüglichkeit. Und da es auf eine gewisse Vorzüglichkeit hinzuweisen scheint, dass man dem Befehl eines anderen nicht unterworfen ist, folgt daraus, dass Ungehorsam aus Ruhmsucht entsteht. Es hindert aber nichts daran, dass eine Todsünde aus einer lässlichen Sünde entsteht, da die lässliche Sünde eine Disposition zur Todsünde ist.
Antwort auf den 3. Einwand: Niemand ist verpflichtet, das Unmögliche zu tun: Wenn also ein Vorgesetzter eine Menge von Vorschriften macht und sie seinen Untergebenen auferlegt, so dass sie diese nicht erfüllen können, sind sie von der Sünde entschuldigt. Daher sollten Vorgesetzte davon absehen, eine Vielzahl von Vorschriften zu erlassen.