I-II, q. 92 a. 1
Ob es eine Wirkung des Gesetzes ist, die Menschen gut zu machen?
Quaestio 92 · Von den Wirkungen des Gesetzes
1. Einwand: Es scheint, dass es keine Wirkung des Gesetzes ist, die Menschen gut zu machen. Denn die Menschen sind gut durch die Tugend, da die Tugend, wie es in Ethic. ii, 6 heißt, „das ist, was ihren Träger gut macht“. Die Tugend aber ist im Menschen von Gott allein, weil Er es ist, der „sie in uns ohne uns wirkt“, wie wir oben (Frage [55], Artikel [4]) bei der Definition der Tugend dargelegt haben. Also macht das Gesetz die Menschen nicht gut.
2. Einwand: Ferner nützt das Gesetz einem Menschen nichts, wenn er ihm nicht gehorcht. Dass aber ein Mensch einem Gesetz gehorcht, liegt daran, dass er gut ist. Also wird im Menschen das Gutsein für das Gesetz vorausgesetzt. Folglich macht das Gesetz die Menschen nicht gut.
3. Einwand: Ferner ist das Gesetz auf das Gemeinwohl hingeordnet, wie oben gesagt wurde (Frage [90], Artikel [2]). Manche aber verhalten sich gut in Dingen, die die Gemeinschaft betreffen, verhalten sich aber schlecht in Dingen, die sie selbst betreffen. Also ist es nicht Aufgabe des Gesetzes, die Menschen gut zu machen.
4. Einwand: Ferner sind manche Gesetze tyrannisch, wie der Philosoph sagt (Polit. iii, 6). Ein Tyrann aber beabsichtigt nicht das Gute seiner Untertanen, sondern achtet nur auf seinen eigenen Vorteil. Also macht das Gesetz die Menschen nicht gut.
Dagegen spricht, dass der Philosoph sagt (Ethic. ii, 1), die „Absicht eines jeden Gesetzgebers ist es, gute Bürger zu machen“.
Ich antworte darauf, dass, wie oben gesagt wurde (Frage [90], Artikel [1], ad 2; Artikel [3], 4), ein Gesetz nichts anderes ist als ein Diktat der Vernunft im Herrscher, durch den seine Untertanen regiert werden. Nun besteht die Tugend eines jeden untergeordneten Dinges darin, dass es demjenigen gut untergeordnet ist, von dem es geregelt wird: so sehen wir, dass die Tugend des zornmütigen und des begehrenden Vermögens darin besteht, der Vernunft gehorsam zu sein; und dementsprechend besteht „die Tugend eines jeden Untertanen darin, seinem Herrscher gut unterworfen zu sein“, wie der Philosoph sagt (Polit. i). Jedes Gesetz aber zielt darauf ab, dass ihm von denen gehorcht wird, die ihm unterworfen sind. Folglich ist es offensichtlich, dass die eigentümliche Wirkung des Gesetzes darin besteht, seine Untertanen zu ihrer eigenen Tugend zu führen: und da Tugend „das ist, was ihren Träger gut macht“, folgt daraus, dass die eigentümliche Wirkung des Gesetzes darin besteht, diejenigen, denen es gegeben ist, gut zu machen, entweder schlechthin oder in gewisser Hinsicht. Denn wenn die Absicht des Gesetzgebers auf das wahre Gute gerichtet ist, welches das gemäß der göttlichen Gerechtigkeit geregelte Gemeinwohl ist, so folgt daraus, dass die Wirkung des Gesetzes ist, die Menschen schlechthin gut zu machen. Wenn jedoch die Absicht des Gesetzgebers auf das gerichtet ist, was nicht schlechthin gut ist, sondern für ihn selbst nützlich oder angenehm, oder im Widerspruch zur göttlichen Gerechtigkeit steht, dann macht das Gesetz die Menschen nicht schlechthin gut, sondern nur in Bezug auf jene bestimmte Regierung. Auf diese Weise findet sich Gutes selbst in Dingen, die an sich schlecht sind: so wird ein Mann ein guter Räuber genannt, weil er in einer Weise arbeitet, die seinem Zweck angepasst ist.
Antwort auf den 1. Einwand: Die Tugend ist zweifach, wie oben erklärt (Frage [63], Artikel [2]), nämlich erworben und eingegossen. Die Gewöhnung an eine Handlung trägt nun zu beidem bei, aber auf unterschiedliche Weise; denn sie verursacht die erworbene Tugend; während sie zur eingegossenen Tugend disponiert und sie bewahrt und fördert, wenn sie bereits existiert. Und da das Gesetz zu dem Zweck gegeben ist, menschliche Handlungen zu lenken, macht das Gesetz die Menschen insoweit gut, als menschliche Handlungen zur Tugend beitragen. Daher sagt der Philosoph im zweiten Buch der Politik (Ethic. ii), dass „Gesetzgeber die Menschen gut machen, indem sie sie an gute Werke gewöhnen“.
Antwort auf den 2. Einwand: Man gehorcht dem Gesetz nicht immer aus vollkommener Güte der Tugend, sondern manchmal aus Furcht vor Strafe und manchmal aus dem bloßen Diktat der Vernunft, was ein Anfang der Tugend ist, wie oben gesagt wurde (Frage [63], Artikel [1]).
Antwort auf den 3. Einwand: Die Güte eines jeden Teils wird im Vergleich zum Ganzen betrachtet; daher sagt Augustinus (Confess. iii), dass „hässlich jeder Teil ist, der nicht mit dem Ganzen übereinstimmt“. Da also jeder Mensch ein Teil des Staates ist, ist es unmöglich, dass ein Mensch gut ist, wenn er nicht dem Gemeinwohl gut angemessen ist: noch kann das Ganze gut bestehen, wenn seine Teile ihm nicht angemessen sind. Folglich kann das Gemeinwohl des Staates nicht gedeihen, wenn die Bürger nicht tugendhaft sind, zumindest jene, deren Aufgabe es ist zu regieren. Für das Wohl der Gemeinschaft genügt es jedoch, dass die anderen Bürger insoweit tugendhaft sind, dass sie den Befehlen ihrer Herrscher gehorchen. Daher sagt der Philosoph (Polit. ii, 2), dass „die Tugend eines Herrschers dieselbe ist wie die eines guten Mannes, aber die Tugend irgendeines einfachen Bürgers nicht dieselbe ist wie die eines guten Mannes“.
Antwort auf den 4. Einwand: Ein tyrannisches Gesetz ist, da es nicht der Vernunft entspricht, absolut gesprochen kein Gesetz, sondern eher eine Perversion des Gesetzes; und doch zielt es, insofern es etwas von der Natur eines Gesetzes hat, darauf ab, dass die Bürger gut seien. Denn alles, was es an der Natur eines Gesetzes hat, besteht darin, dass es eine Anordnung ist, die von einem Vorgesetzten an seine Untertanen ergeht, und darauf abzielt, dass ihm von ihnen gehorcht wird, was bedeutet, sie gut zu machen, nicht schlechthin, sondern in Bezug auf jene bestimmte Regierung.