I-II, q. 86 a. 2
Ob der Makel nach der Sündentat in der Seele verbleibt?
Quaestio 86 · Vom Makel der Sünde
1. Einwand: Es scheint, dass der Makel nach der Sündentat nicht in der Seele verbleibt. Denn nach einer Handlung verbleibt nichts in der Seele außer einem Habitus oder einer Disposition. Der Makel ist aber weder ein Habitus noch eine Disposition, wie oben dargelegt (Artikel [1], Einwand [3]). Also verbleibt der Makel nach der Sündentat nicht in der Seele.
2. Einwand: Ferner verhält sich der Makel zur Sünde wie der Schatten zum Körper, wie oben dargelegt (Artikel [1], zu 3). Der Schatten bleibt aber nicht, wenn der Körper vorübergegangen ist. Also verbleibt der Makel nicht in der Seele, wenn der Akt der Sünde vorüber ist.
3. Einwand: Ferner hängt jede Wirkung von ihrer Ursache ab. Nun ist die Ursache des Makels der Akt der Sünde. Wenn also der Akt der Sünde nicht mehr da ist, ist auch der Makel nicht mehr in der Seele.
Dagegen spricht, was geschrieben steht (Jos 22,17): „Ist es euch zu wenig, dass ihr mit Beelpegor gesündigt habt, und der Makel dieses Verbrechens bis auf den heutigen Tag in euch [Vulg.: 'uns'] verbleibt?“
Ich antworte darauf, dass der Makel der Sünde in der Seele verbleibt, auch wenn der Akt der Sünde vorüber ist. Der Grund dafür ist, dass der Makel, wie oben dargelegt (Artikel [1]), einen Mangel im Glanz der Seele bezeichnet, aufgrund ihrer Abwendung vom Licht der Vernunft oder des göttlichen Gesetzes. Und deshalb verbleibt der Makel der Sünde in ihm, solange der Mensch außerhalb dieses Lichtes verbleibt: sobald er aber, von der Gnade bewegt, zum göttlichen Licht und zum Licht der Vernunft zurückkehrt, wird der Makel entfernt. Denn obwohl der Akt der Sünde aufhört, durch den der Mensch sich vom Licht der Vernunft und des göttlichen Gesetzes entfernte, kehrt der Mensch nicht sogleich in den Zustand zurück, in dem er zuvor war, sondern es ist notwendig, dass sein Wille eine Bewegung vollzieht, die der vorherigen Bewegung entgegengesetzt ist. So ist es auch, wenn ein Mensch von einem anderen aufgrund irgendeiner Bewegung getrennt wird; er ist nicht wieder mit ihm vereint, sobald die Bewegung aufhört, sondern er muss sich ihm nähern und durch eine entgegengesetzte Bewegung zurückkehren.
Antwort auf den 1. Einwand: Nichts Positives verbleibt in der Seele nach dem Akt der Sünde, außer der Disposition oder dem Habitus; aber es verbleibt dort etwas Privatives, nämlich die Beraubung der Vereinigung mit dem göttlichen Licht.
Antwort auf den 2. Einwand: Nachdem der dazwischentretende Körper vorübergegangen ist, verbleibt der transparente Körper in derselben Position und Relation in Bezug auf den erleuchtenden Körper, und so vergeht der Schatten sofort. Wenn aber die Sünde vorüber ist, verbleibt die Seele nicht in derselben Relation zu Gott: und so gibt es keinen Vergleich.
Antwort auf den 3. Einwand: Der Akt der Sünde trennt den Menschen von Gott, welche Trennung den Mangel an Glanz verursacht, so wie die örtliche Bewegung eine örtliche Trennung verursacht. Daher wird, so wie beim Aufhören der Bewegung die örtliche Distanz nicht aufgehoben wird, auch der Makel nicht entfernt, wenn der Akt der Sünde aufhört.