I, q. 99 a. 1
Ob die Kinder im Stand der Unschuld unmittelbar nach der Geburt vollkommene Körperkraft hinsichtlich des Gebrauchs der Glieder gehabt hätten?
Quaestio 99 · Vom Zustand der Nachkommenschaft hinsichtlich des Körpers.
Einwand 1: Es scheint, dass die Kinder im Stand der Unschuld unmittelbar nach der Geburt vollkommene Körperkraft hinsichtlich des Gebrauchs ihrer Glieder gehabt hätten. Denn Augustinus sagt (De Pecc. Merit. et Remiss. i, 38): „Diese Schwachheit des Körpers ziemt sich für die Schwachheit des Geistes.“ Aber im Stand der Unschuld hätte es keine Schwachheit des Geistes gegeben. Also hätte es auch bei den Kindern keine Schwachheit des Körpers gegeben.
Einwand 2: Ferner haben einige Tiere bei der Geburt hinreichend Kraft, ihre Glieder zu gebrauchen. Der Mensch aber ist edler als andere Tiere. Daher ist es für den Menschen viel natürlicher, bei der Geburt die Kraft zum Gebrauch seiner Glieder zu haben; und so scheint es eine Strafe der Sünde zu sein, dass er diese Kraft nicht hat.
Einwand 3: Ferner verursacht das Unvermögen, ein dargebotenes Vergnügen zu erlangen, Betrübnis. Wenn aber die Kinder nicht die volle Kraft zum Gebrauch ihrer Glieder gehabt hätten, wären sie oft unfähig gewesen, etwas ihnen Dargebotenes, das Vergnügen bereitet, zu erlangen; und so wären sie betrübt gewesen, was vor der Sünde nicht möglich war. Daher wären die Kinder im Stand der Unschuld nicht des Gebrauchs ihrer Glieder beraubt gewesen.
Einwand 4: Ferner scheint die Schwäche des Alters derjenigen der Kindheit zu entsprechen. Im Stand der Unschuld aber hätte es keine Schwäche des Alters gegeben. Also hätte es auch in der Kindheit keine solche Schwäche gegeben.
Dagegen spricht, dass alles Gezeugte zuerst unvollkommen ist. Im Stand der Unschuld aber wären die Kinder durch Zeugung hervorgebracht worden. Daher wären sie von Anfang an unvollkommen gewesen in körperlicher Größe und Kraft.
Ich antworte darauf, dass wir allein durch den Glauben an Wahrheiten festhalten, die über der Natur stehen, und was wir glauben, beruht auf Autorität. Daher müssen wir uns bei jeder Behauptung von der Natur der Dinge leiten lassen, außer in jenen Dingen, die über der Natur sind und uns durch göttliche Autorität kundgetan werden. Nun ist es klar, dass es ebenso natürlich wie den Prinzipien der menschlichen Natur angemessen ist, dass Kinder unmittelbar nach der Geburt keine hinreichende Kraft für den Gebrauch ihrer Glieder haben. Denn im Verhältnis zu anderen Tieren hat der Mensch von Natur aus ein größeres Gehirn. Daher ist es natürlich, dass aufgrund der beträchtlichen Feuchtigkeit des Gehirns bei Kindern die Nerven, welche die Werkzeuge der Bewegung sind, nicht geeignet sind, die Glieder zu bewegen. Andererseits bezweifelt kein Katholik, dass es für ein Kind durch göttliche Macht möglich ist, unmittelbar nach der Geburt den Gebrauch seiner Glieder zu haben.
Nun haben wir es auf die Autorität der Schrift hin, dass „Gott den Menschen richtig gemacht hat“ (Prediger 7,30), welche Richtigkeit, wie Augustinus sagt (De Civ. Dei xiv, 11), in der vollkommenen Unterwerfung des Körpers unter die Seele besteht. Wie es daher im Urstand unmöglich war, in den menschlichen Gliedern etwas zu finden, das dem wohlgeordneten Willen des Menschen widerstrebt, so war es für diese Glieder unmöglich, bei der Ausführung der Befehle des Willens zu versagen. Nun ist der menschliche Wille wohlgeordnet, wenn er auf Handlungen abzielt, die dem Menschen ziemen. Aber nicht zu jeder Lebenszeit ziemen dem Menschen dieselben Handlungen. Wir müssen daher schließen, dass die Kinder keine hinreichende Kraft für den Gebrauch ihrer Glieder gehabt hätten, um jede Art von Handlung zu vollziehen; sondern nur für die Handlungen, die dem Stand der Kindheit ziemen, wie das Saugen an der Brust und dergleichen.
Antwort auf Einwand 1: Augustinus spricht von der Schwäche, die wir bei Kindern beobachten, selbst in Bezug auf jene Handlungen, die dem Stand der Kindheit ziemen; wie aus seiner vorangehenden Bemerkung hervorgeht, dass sie „selbst wenn sie der Brust nahe sind und nach ihr verlangen, eher schreien als saugen können.“
Antwort auf Einwand 2: Die Tatsache, dass einige Tiere unmittelbar nach der Geburt den Gebrauch ihrer Glieder haben, liegt nicht an ihrer Überlegenheit, da vollkommenere Tiere nicht so ausgestattet sind; sondern an der Trockenheit des Gehirns und daran, dass die diesen Tieren eigenen Operationen unvollkommen sind, so dass ein geringes Maß an Kraft ihnen genügt.
Antwort auf Einwand 3: Dies erhellt aus dem, was wir oben gesagt haben. Wir können hinzufügen, dass sie nichts begehrt hätten außer mit einem geordneten Willen; und nur das, was ihrem Lebensstand angemessen war.
Antwort auf Einwand 4: Im Stand der Unschuld wäre der Mensch geboren worden, jedoch nicht der Verwesung unterworfen. Daher hätte es in jenem Stand gewisse kindliche Mängel geben können, die aus der Geburt resultieren; nicht aber altersbedingte Mängel, die zur Verwesung führen.