I, q. 98 a. 2
Ob es im Stand der Unschuld Zeugung durch Beischlaf gegeben hätte?
Quaestio 98 · Von der Erhaltung der Arten
Einwand 1: Es scheint, dass es im Stand der Unschuld keine Zeugung durch Beischlaf gegeben hätte. Denn wie Damascenus sagt (De Fide Orth. II, 11; IV, 25), war der erste Mensch im irdischen Paradies „wie ein Engel“. Aber im zukünftigen Zustand der Auferstehung, wenn die Menschen wie die Engel sein werden, „werden sie weder heiraten noch verheiratet werden“, wie es in Mt 22,30 heißt. Also hätte es auch im Paradies keine Zeugung durch Beischlaf gegeben.
Einwand 2: Ferner wurden unsere Stammeltern im Alter der vollkommenen Entwicklung erschaffen. Wenn es also vor der Sünde Zeugung durch Beischlaf gegeben hätte, hätten sie noch im Paradies Verkehr gehabt: was gemäß der Schrift (Gen 4,1) nicht der Fall war.
Einwand 3: Ferner wird der Mensch im fleischlichen Verkehr mehr als zu irgendeiner anderen Zeit den Tieren gleich, wegen der heftigen Lust, die er dabei empfindet; weshalb die Enthaltsamkeit lobenswert ist, durch die sich der Mensch solcher Vergnügungen enthält. Der Mensch wird aber aufgrund der Sünde mit den Tieren verglichen, gemäß Ps 48,13: „Der Mensch, als er in Ehren war, hat es nicht verstanden; er ist den unverständigen Tieren gleichgestellt und ihnen gleich geworden.“ Also hätte es vor der Sünde keinen solchen Verkehr von Mann und Frau gegeben.
Einwand 4: Ferner hätte es im Stand der Unschuld kein Verderben gegeben. Aber die jungfräuliche Unversehrtheit wird durch den Verkehr verdorben. Also hätte es so etwas im Stand der Unschuld nicht gegeben.
Dagegen spricht, dass Gott Mann und Frau vor der Sünde erschuf (Gen 1 und 2). Aber nichts ist vergeblich in Gottes Werken. Also hätte es, auch wenn der Mensch nicht gesündigt hätte, einen solchen Verkehr gegeben, auf den die Unterscheidung der Geschlechter hingeordnet ist. Überdies wird uns gesagt, dass die Frau gemacht wurde, um dem Mann eine Hilfe zu sein (Gen 2,18.20). Sie ist aber nicht geeignet, dem Mann zu helfen, außer bei der Zeugung, da ein anderer Mann bei allem anderen eine wirksamere Hilfe gewesen wäre. Also hätte es auch im Stand der Unschuld eine solche Zeugung gegeben.
Ich antworte darauf, dass einige der früheren Lehrer, welche die Natur der Begierde in Bezug auf die Zeugung in unserem gegenwärtigen Zustand betrachteten, folgerten, dass im Stand der Unschuld die Zeugung nicht auf dieselbe Weise vollzogen worden wäre. So sagt Gregor von Nyssa (De Hom. Opif. XVII), dass im Paradies das Menschengeschlecht durch ein anderes Mittel vermehrt worden wäre, wie die Engel ohne Beischlaf durch die Wirkung der göttlichen Kraft vermehrt wurden. Er fügt hinzu, dass Gott den Menschen vor der Sünde als Mann und Frau erschuf, weil Er die Art der Zeugung vorherwusste, die nach der Sünde stattfinden würde, welche Er vorhersah. Aber das ist unvernünftig. Denn was dem Menschen natürlich ist, wurde durch die Sünde weder erworben noch eingebüßt. Nun ist es klar, dass die Zeugung durch Beischlaf dem Menschen aufgrund seines tierischen Lebens natürlich ist, welches er auch vor der Sünde besaß, wie oben erklärt wurde (Quaestio 97, Artikel 3), genauso wie es anderen vollkommenen Tieren natürlich ist, wie die körperlichen Glieder deutlich machen. So können wir nicht zulassen, dass diese Glieder vor der Sünde keinen natürlichen Gebrauch gehabt hätten, wie andere Glieder ihn hatten.
So sind also in Bezug auf die Zeugung durch Beischlaf im gegenwärtigen Lebenszustand zwei Dinge zu betrachten. Eines, das von der Natur kommt, ist die Vereinigung von Mann und Frau; denn in jedem Zeugungsakt gibt es ein aktives und ein passives Prinzip. Daher, da überall dort, wo es eine Unterscheidung der Geschlechter gibt, das aktive Prinzip männlich und das passive weiblich ist, verlangt die Ordnung der Natur, dass zum Zwecke der Zeugung ein Zusammentreffen von Mann und Frau stattfinden sollte. Das zweite Ding, das zu beachten ist, ist eine gewisse Deformität der übermäßigen Begierde, die im Stand der Unschuld nicht existiert hätte, als die niederen Kräfte gänzlich der Vernunft unterworfen waren. Deshalb sagt Augustinus (De Civ. Dei XIV, 26): „Wir müssen weit davon entfernt sein anzunehmen, dass Nachkommen nicht ohne Begierde gezeugt werden könnten. Alle körperlichen Glieder wären gleichermaßen vom Willen bewegt worden, ohne heftigen oder lüsternen Anreiz, mit Ruhe der Seele und des Körpers.“
Antwort auf Einwand 1: Im Paradies wäre der Mensch in seiner Geistigkeit des Gemüts wie ein Engel gewesen, jedoch mit einem tierischen Leben in seinem Körper. Nach der Auferstehung wird der Mensch wie ein Engel sein, vergeistigt an Seele und Körper. Deshalb gibt es keine Parallele.
Antwort auf Einwand 2: Wie Augustinus sagt (Gen. ad lit. IX, 4), kamen unsere Stammeltern im Paradies nicht zusammen, weil sie wegen der Sünde kurz nach der Erschaffung der Frau aus dem Paradies vertrieben wurden; oder weil sie, nachdem sie den allgemeinen göttlichen Befehl bezüglich der Zeugung erhalten hatten, den besonderen Befehl bezüglich der Zeit abwarteten.
Antwort auf Einwand 3: Tiere sind ohne Vernunft. Auf diese Weise wird der Mensch ihnen im Beischlaf gleichsam ähnlich, weil er die Begierde nicht mäßigen kann. Im Stand der Unschuld wäre nichts dergleichen geschehen, was nicht durch die Vernunft geregelt worden wäre, nicht weil die sinnliche Lust geringer gewesen wäre, wie einige sagen (vielmehr wäre die sinnliche Lust im Verhältnis zur größeren Reinheit der Natur und der größeren Empfindsamkeit des Körpers tatsächlich größer gewesen), sondern weil die Kraft der Begierde sich nicht so ungeordnet in ein solches Vergnügen geworfen hätte, da sie durch die Vernunft gezügelt wurde, deren Aufgabe es nicht ist, das sinnliche Vergnügen zu verringern, sondern zu verhindern, dass die Kraft der Begierde ihm unmäßig anhängt. Mit „unmäßig“ meine ich, über die Grenzen der Vernunft hinauszugehen, wie eine nüchterne Person nicht weniger Vergnügen an in Maßen genossener Speise hat als der Schlemmer, aber ihre Begierde verweilt weniger in solchen Vergnügungen. Dies ist es, was Augustinus mit den zitierten Worten meint, die nicht die Intensität des Vergnügens aus dem Stand der Unschuld ausschließen, sondern die Glut des Begehrens und die Unruhe des Gemüts. Daher wäre Enthaltsamkeit im Stand der Unschuld nicht lobenswert gewesen, wohingegen sie in unserem gegenwärtigen Zustand lobenswert ist, nicht weil sie die Fruchtbarkeit beseitigt, sondern weil sie das ungeordnete Begehren ausschließt. In jenem Zustand wäre die Fruchtbarkeit ohne Wollust gewesen.
Antwort auf Einwand 4: Wie Augustinus sagt (De Civ. Dei XIV, 26): In jenem Zustand „wäre der Verkehr ohne Beeinträchtigung der jungfräulichen Unversehrtheit gewesen; diese wäre intakt geblieben, wie sie es bei der Menstruation tut. Und so wie bei der Geburt die Mutter damals erleichtert wurde, nicht durch Schmerzensschreie, sondern durch die Antriebe der Reife; so war bei der Empfängnis die Vereinigung eine solche, nicht der lüsternen Begierde, sondern der willentlichen Handlung.“