I, q. 98 a. 1
Ob es im Stand der Unschuld Zeugung gegeben hätte?
Quaestio 98 · Von der Erhaltung der Arten
Einwand 1: Es scheint, dass es im Stand der Unschuld keine Zeugung gegeben hätte. Denn wie in Phys. V, 5 gesagt wird: „Das Vergehen ist das Gegenteil des Entstehens (Zeugung).“ Gegensätze aber beziehen sich auf dasselbe Subjekt; nun hätte es im Stand der Unschuld kein Vergehen gegeben. Also hätte es auch keine Zeugung gegeben.
Einwand 2: Ferner ist das Ziel der Zeugung die Erhaltung dessen in der Art, was im Individuum vergänglich ist. Daher gibt es bei jenen Einzeldingen, die ewig dauern, keine Zeugung. Im Stand der Unschuld aber hätte der Mensch ewig gelebt. Also hätte es im Stand der Unschuld keine Zeugung gegeben.
Einwand 3: Ferner werden die Menschen durch Zeugung vermehrt. Die Vermehrung der Herrschenden aber erfordert die Teilung des Besitzes, um eine Verwirrung der Herrschaft zu vermeiden. Da also der Mensch zum Herrn über die Tiere gemacht wurde, wäre es notwendig gewesen, eine Teilung der Rechte vorzunehmen, wenn das Menschengeschlecht durch Zeugung zunahm. Dies ist gegen das Naturgesetz, gemäß welchem alles gemeinsam ist, wie Isidor sagt (Etym. V, 4). Also hätte es im Stand der Unschuld keine Zeugung gegeben.
Dagegen spricht, was geschrieben steht (Gen 1,28): „Wachset und mehret euch und erfüllet die Erde.“ Diese Vermehrung aber konnte nicht anders als durch Zeugung geschehen, da die ursprüngliche Zahl der Menschen nur zwei betrug. Also hätte es im Stand der Unschuld Zeugung gegeben.
Ich antworte darauf, dass es im Stand der Unschuld Zeugung von Nachkommen zur Vermehrung des Menschengeschlechts gegeben hätte; andernfalls wäre die Sünde des Menschen sehr notwendig gewesen, damit ein so großes Gut ihr Ergebnis wäre. Man muss daher beachten, dass der Mensch seiner Natur nach gleichsam in der Mitte zwischen vergänglichen und unvergänglichen Geschöpfen steht, da seine Seele von Natur aus unvergänglich, sein Körper aber von Natur aus vergänglich ist. Man muss auch beachten, dass die Absicht der Natur in Bezug auf vergängliche und unvergängliche Dinge verschieden zu sein scheint. Denn das scheint die direkte Absicht der Natur zu sein, was unveränderlich und immerwährend ist; was aber nur für eine Zeit ist, ist scheinbar nicht die Hauptabsicht der Natur, sondern gleichsam etwas anderem untergeordnet; andernfalls würde, wenn es aufhört zu existieren, die Absicht der Natur nichtig werden.
Daher, da bei den vergänglichen Dingen keines ewig und bleibend ist außer der Art, folgt daraus, dass die Hauptabsicht der Natur das Gut der Art ist; zu deren Erhaltung die natürliche Zeugung angeordnet ist. Andererseits überdauern unvergängliche Substanzen nicht nur in der Art, sondern auch im Individuum; weshalb auch die Individuen in der Hauptabsicht der Natur eingeschlossen sind.
Daher kommt es dem Menschen zu, Nachkommen zu zeugen, von Seiten des von Natur aus vergänglichen Körpers. Aber von Seiten der Seele, die unvergänglich ist, ist es angemessen, dass die Vielzahl der Individuen die direkte Absicht der Natur ist, oder vielmehr des Urhebers der Natur, der allein der Schöpfer der menschlichen Seele ist. Deshalb hat Er, um für die Vermehrung des Menschengeschlechts zu sorgen, die Zeugung von Nachkommen auch im Stand der Unschuld eingesetzt.
Antwort auf Einwand 1: Im Stand der Unschuld war der menschliche Körper an sich vergänglich, aber er konnte durch die Seele vor dem Vergehen bewahrt werden. Daher, da die Zeugung den vergänglichen Dingen zukommt, sollte der Mensch ihrer nicht beraubt sein.
Antwort auf Einwand 2: Obwohl die Zeugung im Stand der Unschuld vielleicht nicht für die Erhaltung der Art erforderlich gewesen wäre, so wäre sie doch für die Vermehrung der Individuen erforderlich gewesen.
Antwort auf Einwand 3: In unserem gegenwärtigen Zustand ist eine Teilung des Besitzes notwendig wegen der Vielzahl der Herren, insofern die Gemeinschaft des Besitzes eine Quelle des Streites ist, wie der Philosoph sagt (Politic. II, 5). Im Stand der Unschuld jedoch wäre der Wille der Menschen so geordnet gewesen, dass sie ohne jede Gefahr des Streites jene Dinge, deren Herren sie waren, gemeinsam genutzt hätten, je nach dem Bedürfnis eines jeden – ein Zustand, der auch jetzt noch unter vielen guten Menschen zu beobachten ist.