I, q. 80 a. 2
Ob das sinnliche und das geistige Strebevermögen verschiedene Kräfte sind?
Quaestio 80 · Von den Strebevermögen im Allgemeinen
Einwand 1: Es scheint, dass das sinnliche und das geistige Strebevermögen keine verschiedenen Kräfte sind. Denn Kräfte werden nicht durch zufällige Unterschiede unterschieden, wie wir oben gesehen haben (Quaestio [77], Artikel [3]). Es ist aber für den begehrenswerten Gegenstand zufällig, ob er durch den Sinn oder durch den Intellekt erkannt wird. Also sind das sinnliche und das geistige Strebevermögen keine verschiedenen Kräfte.
Einwand 2: Ferner bezieht sich die geistige Erkenntnis auf das Allgemeine; und so unterscheidet sie sich von der sinnlichen Erkenntnis, die sich auf Einzeldinge bezieht. Aber für diese Unterscheidung ist im strebenden Teil kein Platz: denn da das Begehren eine Bewegung der Seele zu den Einzeldingen hin ist, bezieht sich scheinbar jeder Akt des Begehrens auf ein Einzelding. Also wird das geistige Strebevermögen nicht vom sinnlichen unterschieden.
Einwand 3: Ferner, wie das Strebevermögen der Erkenntniskraft als eine niedrigere Kraft untergeordnet ist, so auch die Bewegungskraft. Aber die Bewegungskraft, die im Menschen dem Intellekt folgt, ist nicht verschieden von der Bewegungskraft, die in den Tieren dem Sinn folgt. Also gibt es aus einem ähnlichen Grund auch im strebenden Teil keine Unterscheidung.
Dagegen spricht, dass der Philosoph (De Anima iii, 9) ein doppeltes Strebevermögen unterscheidet und sagt (De Anima iii, 11), dass das höhere Strebevermögen das niedrigere bewegt.
Ich antworte darauf, dass man sagen muss, das geistige Strebevermögen sei eine vom sinnlichen Strebevermögen verschiedene Kraft. Denn die Strebekraft ist eine passive Kraft, die von Natur aus durch das erkannte Ding bewegt wird: weshalb das erkannte Begehrenswerte ein Beweger ist, der nicht bewegt wird, während das Begehren ein bewegter Beweger ist, wie der Philosoph in De Anima iii, 10 und Metaph. xii (Did. xi, 7) sagt. Nun werden passive und bewegliche Dinge gemäß der Unterscheidung der entsprechenden aktiven und bewegenden Prinzipien unterschieden; weil das Bewegende dem Beweglichen und das Aktive dem Passiven proportioniert sein muss: in der Tat hat die passive Kraft selbst ihre eigentliche Natur aus ihrer Beziehung zu ihrem aktiven Prinzip. Da also das, was vom Intellekt erkannt wird, und das, was vom Sinn erkannt wird, der Gattung nach verschieden sind, ist folglich das geistige Strebevermögen vom sinnlichen verschieden.
Antwort auf Einwand 1: Es ist für das begehrte Ding nicht zufällig, durch den Sinn oder den Intellekt erkannt zu werden; im Gegenteil, dies kommt ihm seiner Natur nach zu; denn das Begehrenswerte bewegt das Strebevermögen nicht, außer insofern es erkannt wird. Weshalb Unterschiede im erkannten Ding an sich Unterschiede des Begehrenswerten sind. Und so sind die Strebekräfte gemäß der Unterscheidung der erkannten Dinge als ihrer eigentlichen Gegenstände verschieden.
Antwort auf Einwand 2: Das geistige Strebevermögen, obwohl es auf Einzeldinge tendiert, die außerhalb der Seele existieren, tendiert doch auf sie, insofern sie unter dem Allgemeinen stehen; wie wenn es etwas begehrt, weil es gut ist. Weshalb der Philosoph sagt (Rhetoric. ii, 4), dass der Hass ein Allgemeines betreffen kann, wie wenn „wir jede Art von Dieb hassen“. In gleicher Weise können wir durch das geistige Strebevermögen das immaterielle Gut begehren, das nicht durch den Sinn erkannt wird, wie Wissen, Tugend und dergleichen.