App. II, q. 1 a. 2
Ob es derselbe Ort ist, wo die Seelen gereinigt und die Verdammten bestraft werden?
Quaestio 1 · Zwei Artikel über das Fegefeuer
Einwand 1: Es scheint, dass es nicht derselbe Ort ist, wo die Seelen gereinigt und die Verdammten bestraft werden. Denn die Strafe der Verdammten ist ewig, gemäß Mt 25,46: „Diese werden in die ewige Strafe [Vulg.: ‚Feuer‘] gehen.“ Aber das Feuer des Fegefeuers ist zeitlich, wie der Magister sagt (Sent. iv, D, 21). Daher werden erstere und letztere nicht zusammen am selben Ort bestraft: und folglich müssen diese Orte verschieden sein.
Einwand 2: Die Strafe der Hölle wird mit verschiedenen Namen bezeichnet, wie in Ps 10,7: „Feuer und Schwefel und Sturmwind“ usw., wohingegen die Strafe des Fegefeuers nur mit einem Namen bezeichnet wird, nämlich Feuer. Daher werden sie nicht mit demselben Feuer und am selben Ort bestraft.
Einwand 3: Ferner sagt Hugo von St. Viktor (De Sacram. ii, 16): „Es ist wahrscheinlich, dass sie an eben den Orten bestraft werden, wo sie gesündigt haben.“ Und Gregor berichtet (Dial. iv, 40), dass Germanus, Bischof von Capua, Paschasius fand, wie er in den Bädern gereinigt wurde. Daher werden sie nicht am selben Ort wie die Hölle gereinigt, sondern in dieser Welt.
Dagegen spricht, dass Gregor sagt [*Das Zitat stammt von St. Augustinus (De Civ. Dei i, 8)]: „Wie im selben Feuer Gold glänzt und Stroh raucht, so brennt im selben Feuer der Sünder und wird der Auserwählte gereinigt.“ Also ist das Feuer des Fegefeuers dasselbe wie das Feuer der Hölle: und daher sind sie am selben Ort.
Ferner waren die heiligen Väter vor der Ankunft Christi an einem würdigeren Ort als jenem, worin die Seelen nun nach dem Tod gereinigt werden, da es dort keine Sinnenstrafe gab. Dennoch war jener Ort mit der Hölle verbunden oder dasselbe wie die Hölle: andernfalls würde von Christus, als er in den Limbus hinabstieg, nicht gesagt werden, er sei in die Hölle hinabgestiegen. Also ist das Fegefeuer entweder nahe bei oder am selben Ort wie die Hölle.
Ich antworte darauf, dass in der Schrift nichts Klares über die Lage des Fegefeuers gesagt wird, noch ist es möglich, überzeugende Argumente zu dieser Frage vorzubringen. Es ist jedoch wahrscheinlich und mehr im Einklang mit den Aussagen heiliger Männer und den vielen gemachten Offenbarungen, dass es einen zweifachen Ort des Fegefeuers gibt. Einen gemäß dem allgemeinen Gesetz; und so liegt der Ort des Fegefeuers unten und in der Nähe der Hölle, sodass es dasselbe Feuer ist, das die Verdammten in der Hölle peinigt und die Gerechten im Fegefeuer reinigt; wenngleich die Verdammten, da sie im Verdienst niedriger stehen, einem niedrigeren Ort zugewiesen werden. Ein anderer Ort des Fegefeuers ist gemäß einer besonderen Verfügung: und so werden zuweilen, wie wir lesen, einige an verschiedenen Orten bestraft, entweder damit die Lebenden lernen, oder damit den Toten geholfen werde, indem ihre Strafe, da sie den Lebenden bekannt gemacht wird, durch die Gebete der Kirche gemildert werden kann.
Einige sagen jedoch, dass gemäß dem allgemeinen Gesetz der Ort des Fegefeuers dort ist, wo der Mensch sündigt. Dies scheint nicht wahrscheinlich, da ein Mensch zur gleichen Zeit für Sünden bestraft werden kann, die an verschiedenen Orten begangen wurden. Und andere sagen, dass sie gemäß dem allgemeinen Gesetz über uns bestraft werden, weil sie hinsichtlich ihres Zustandes zwischen uns und Gott sind. Aber dies ist belanglos, denn sie werden nicht dafür bestraft, dass sie über uns sind, sondern für das, was das Niedrigste in ihnen ist, nämlich die Sünde.
Antwort auf Einwand 1: Das Feuer des Fegefeuers ist seiner Substanz nach ewig, aber zeitlich in seiner reinigenden Wirkung.
Antwort auf Einwand 2: Die Strafe der Hölle dient dem Zweck der Peinigung, weshalb sie mit den Namen von Dingen bezeichnet wird, die uns hier zu peinigen pflegen. Aber der Hauptzweck der Strafe des Fegefeuers ist es, uns von den Überresten der Sünde zu reinigen; und folglich wird dem Fegefeuer nur die Pein des Feuers zugeschrieben, weil Feuer reinigt und verzehrt.
Antwort auf Einwand 3: Dieses Argument betrachtet den Punkt der besonderen Verfügung und nicht den des allgemeinen Gesetzes.