
Augustinus von Hippo
Catena Aurea · Matthäusevangelium 25
46 Und sie werden weggehen, diese zur ewigen Strafe, die Gerechten aber in das ewige Leben.
(de Civ. Dei, xxi. 11.) Und die Gerechtigkeit keines Gesetzes ist darauf bedacht, dass die Dauer der Strafe eines jeden Menschen mit der Sünde übereinstimme, die jene Strafe nach sich zog. Es gab nie einen Menschen, der meinte, die Qual dessen, der einen Mord oder Ehebruch beging, solle auf denselben Zeitraum zusammengedrängt werden wie die Begehung der Tat. Und wenn für irgendein ungeheures Verbrechen ein Mensch mit dem Tode bestraft wird, bemisst das Gesetz seine Strafe nach dem Aufschub, der bei der Hinrichtung eintritt, und nicht vielmehr danach, dass sie ihn für immer aus der Gemeinschaft der Lebenden entfernen? Und Geldstrafen, Schande, Verbannung, Sklaverei – wenn sie ohne jede Hoffnung auf Gnade verhängt werden, erscheinen sie nicht im Verhältnis zur Länge dieses Lebens wie ewige Strafen? Sie sind also nur deshalb nicht ewig, weil das Leben, das sie erleidet, selbst nicht ewig ist. Doch sie sagen: Wie ist dann das wahr, was Christus sagt: „Mit welchem Maß ihr messt, wird euch gemessen werden“ (Mt. 7,2.), wenn zeitliche Sünde mit ewiger Pein bestraft wird? Sie beachten nicht, dass dies im Hinblick nicht auf die Gleichheit der Zeitdauer gesagt ist, sondern auf die Vergeltung des Bösen, d. h. dass der, welcher Böses getan hat, Böses erleiden soll. Der Mensch wurde des ewigen Übels für würdig erachtet, weil er in sich jenes Gute zerstörte, das ewig hätte sein können.