„(Concil. Con. ii. Collat. 8.) Wie kommt es, dass einige zu behaupten wagen, diese Dinge seien nur von den Lebenden gesagt? Wissen sie nicht, dass das Anathema nichts anderes ist als Trennung? Diejenigen sind zu meiden, die schwerer Vergehen schuldig sind, ob sie unter den Lebenden sind oder nicht. Denn es ist immer heilsam, die Gottlosen zu fliehen. Zudem werden verschiedene Briefe des Augustinus, frommen Andenkens, der unter den afrikanischen Bischöfen großen Ruhm genoss, gelesen, die bekräftigten, dass Häretiker sogar nach dem Tod mit dem Anathema belegt werden sollten. (vgl. Aug. Ep. 185. 4.) Eine solche kirchliche Tradition haben auch andere afrikanische Bischöfe bewahrt. Und auch die Heilige Römische Kirche hat einige Bischöfe nach dem Tod mit dem Anathema belegt, obwohl zu ihren Lebzeiten keine Anklage gegen ihren Glauben erhoben worden war.