
Augustinus von Hippo
Catena Aurea · Matthäusevangelium 5
31 Es ist auch gesagt worden: Wer seine Frau entlässt, soll ihr einen Scheidebrief geben. 32 Ich aber sage euch: Jeder, der seine Frau entlässt, außer wegen Unzucht, der macht sie zur Ehebrecherin, und wer eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch.
(ubi sup.) Der Apostel hat hier die Grenze festgelegt und verlangt, dass sie sich, solange ihr Mann lebt, einer neuen Ehe enthält. Nach seinem Tod erlaubt er ihr zu heiraten. Wenn aber die Frau nicht heiraten darf, solange ihr früherer Mann lebt, um wie viel weniger darf sie sich unerlaubten Genüssen hingeben. Aber dieses Gebot des Herrn, das die Entlassung einer Frau verbietet, wird von dem nicht übertreten, der mit ihr nicht fleischlich, sondern geistlich lebt, in jener seligeren Ehe derer, die sich keusch halten. Hier erhebt sich auch die Frage, was jene Unzucht ist, die der Herr als Scheidungsgrund zulässt; ob die fleischliche Sünde, oder nach dem Schriftgebrauch des Wortes jede unerlaubte Leidenschaft, wie Götzendienst, Habsucht, kurz jede Übertretung des Gesetzes durch verbotene Begierden. Denn wenn der Apostel die Scheidung einer Frau erlaubt, wenn sie ungläubig ist (obwohl es freilich besser ist, sie nicht zu entlassen), und der Herr jede Scheidung außer wegen Unzucht verbietet, dann muss auch der Unglaube Unzucht sein. Und wenn der Unglaube Unzucht ist, und der Götzendienst Unglaube, und die Habsucht Götzendienst, so ist nicht zu bezweifeln, dass die Habsucht Unzucht ist. Und wenn die Habsucht Unzucht ist, wer kann dann von irgendeiner Art unerlaubter Begierde sagen, sie sei nicht eine Art von Unzucht?