§ 1. Wer die allerheiligste Eucharistie empfangen will, soll sich wenigstens eine Stunde vorher der Speise und des Getränkes enthalten, ausgenommen sind Wasser und Arznei.
§ 2. Ein Priester, der am selben Tag zweimal oder dreimal die allerheiligste Eucharistie feiert, darf vor der zweiten oder dritten Messe etwas zu sich nehmen, auch wenn zwischenzeitlich keine volle Stunde vergangen ist.
§ 3. Alte Menschen, Kranke und auch diejenigen, die sie pflegen, dürfen die allerheiligste Eucharistie auch dann empfangen, wenn sie innerhalb der vorhergehenden Stunde etwas zu sich genommen haben.
Can. 919