Einwand 1: Es scheint, dass der Mensch keinen freien Willen hat. Denn wer freien Willen hat, tut, was er will. Der Mensch aber tut nicht, was er will; denn es steht geschrieben (Röm 7,19): „Denn das Gute, das ich will, tue ich nicht, sondern das Böse, das ich nicht will, das tue ich.“ Also hat der Mensch keinen freien Willen.
Einwand 2: Ferner, wer freien Willen hat, in dessen Macht steht es, zu wollen oder nicht zu wollen, zu handeln oder nicht zu handeln. Dies aber steht nicht in der Macht des Menschen; denn es steht geschrieben (Röm 9,16): „So liegt es nun nicht an dessen Wollen“ – nämlich zu wollen – „noch an dessen Laufen“ – nämlich zu laufen. Also hat der Mensch keinen freien Willen.
Einwand 3: Ferner ist das „frei, was Ursache seiner selbst ist“, wie der Philosoph sagt (Metaph. i, 2). Was also von einem anderen bewegt wird, ist nicht frei. Gott aber bewegt den Willen, denn es steht geschrieben (Spr 21,1): „Das Herz des Königs ist in der Hand des Herrn; wohin er will, lenkt er es“ und (Phil 2,13): „Gott ist es, der in euch wirkt, sowohl das Wollen als auch das Vollbringen.“ Also hat der Mensch keinen freien Willen.
Einwand 4: Ferner, wer freien Willen hat, ist Herr über seine eigenen Handlungen. Der Mensch aber ist nicht Herr über seine eigenen Handlungen; denn es steht geschrieben (Jer 10,23): „Des Menschen Weg ist nicht der seine: Es steht nicht im Menschen, seinen Schritt zu lenken.“ Also hat der Mensch keinen freien Willen.
Einwand 5: Ferner sagt der Philosoph (Ethic. iii, 5): „Wie ein jeder beschaffen ist, so erscheint ihm das Ziel.“ Es steht aber nicht in unserer Macht, von der einen oder anderen Beschaffenheit zu sein; denn dies kommt uns von Natur aus zu. Also ist es uns natürlich, einem bestimmten Ziel zu folgen, und daher sind wir in diesem Tun nicht frei.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (Sir 15,14): „Gott hat den Menschen am Anfang gemacht und ihn in der Hand seines Rates gelassen“; und die Glosse fügt hinzu: „Das heißt, seines freien Willens.“
Ich antworte darauf, dass der Mensch einen freien Willen hat: andernfalls wären Ratschläge, Ermahnungen, Befehle, Verbote, Belohnungen und Bestrafungen vergeblich. Um dies deutlich zu machen, muss man beachten, dass einige Dinge ohne Urteil handeln, wie ein Stein sich nach unten bewegt; und ebenso alle Dinge, denen die Erkenntnis fehlt. Andere handeln aufgrund eines Urteils, aber nicht eines freien Urteils; wie die unvernünftigen Tiere. Denn wenn das Schaf den Wolf sieht, urteilt es, dass er zu fliehen sei, und zwar aus einem natürlichen und nicht aus einem freien Urteil, weil es nicht aus Überlegung urteilt, sondern aus natürlichem Instinkt. Und dasselbe gilt für jedes Urteil der unvernünftigen Tiere. Der Mensch aber handelt aus einem Urteil, weil er durch sein Erkenntnisvermögen urteilt, dass etwas zu meiden oder zu erstreben sei. Weil aber dieses Urteil bei einer einzelnen Handlung nicht aus einem natürlichen Instinkt stammt, sondern aus einem Vergleich durch die Vernunft, handelt er aus freiem Urteil und behält die Fähigkeit, sich zu verschiedenen Dingen hinneigen zu können. Denn die Vernunft kann in kontingenten Dingen entgegengesetzte Wege einschlagen, wie wir bei dialektischen Syllogismen und rhetorischen Argumenten sehen. Nun sind aber einzelne Handlungen kontingent, und daher kann das Urteil der Vernunft in solchen Dingen entgegengesetzte Wege einschlagen und ist nicht auf eines festgelegt. Und insofern der Mensch vernunftbegabt ist, ist es notwendig, dass der Mensch einen freien Willen hat.
Antwort auf Einwand 1: Wie wir oben gesagt haben (Quaestio [81], Artikel [3], ad 2), gehorcht das sinnliche Begehren zwar der Vernunft, kann aber in einem gegebenen Fall Widerstand leisten, indem es begehrt, was die Vernunft verbietet. Dies ist also das Gute, das der Mensch nicht tut, wenn er es will – nämlich „nicht gegen die Vernunft zu begehren“, wie Augustinus sagt.
Antwort auf Einwand 2: Jene Worte des Apostels sind nicht so zu verstehen, als ob der Mensch nicht aus freiem Willen wolle oder laufe, sondern weil der freie Wille dazu nicht ausreicht, wenn er nicht von Gott bewegt und unterstützt wird.
Antwort auf Einwand 3: Der freie Wille ist die Ursache seiner eigenen Bewegung, weil der Mensch sich durch seinen freien Willen zum Handeln bewegt. Es gehört aber nicht notwendigerweise zur Freiheit, dass das Freie die erste Ursache seiner selbst ist, so wie auch das, was Ursache eines anderen ist, nicht die erste Ursache sein muss. Gott ist also die erste Ursache, die sowohl natürliche als auch willentliche Ursachen bewegt. Und so wie er, indem er natürliche Ursachen bewegt, nicht verhindert, dass ihre Handlungen natürlich sind, so nimmt er, indem er willentliche Ursachen bewegt, ihren Handlungen nicht das Willentliche: vielmehr ist er die Ursache eben dieses Umstandes in ihnen; denn er wirkt in jedem Ding gemäß dessen eigener Natur.
Antwort auf Einwand 4: Es wird gesagt, dass „des Menschen Weg nicht der seine ist“ in Bezug auf die Ausführung seiner Wahl, worin er behindert werden kann, ob er will oder nicht. Die Wahl selbst jedoch ist in uns, setzt aber die Hilfe Gottes voraus.
Antwort auf Einwand 5: Die Beschaffenheit (Qualität) im Menschen ist zweifacher Art: natürlich und hinzukommend. Die natürliche Beschaffenheit kann nun im intellektuellen Teil oder im Körper und seinen Kräften liegen. Aus der Tatsache also, dass der Mensch kraft einer natürlichen Beschaffenheit, die im intellektuellen Teil liegt, so beschaffen ist, begehrt er von Natur aus sein letztes Ziel, welches die Glückseligkeit ist. Dieses Begehren ist in der Tat ein natürliches Begehren und unterliegt nicht dem freien Willen, wie aus dem klar ist, was wir oben gesagt haben (Quaestio [82], Artikel [1], 2). Aber seitens des Körpers und seiner Kräfte kann der Mensch kraft einer natürlichen Beschaffenheit so beschaffen sein, insofern er von einem solchen Temperament oder einer Disposition ist, die auf irgendeinen Eindruck zurückzuführen ist, der von körperlichen Ursachen hervorgerufen wurde; dies kann den intellektuellen Teil nicht beeinflussen, da dieser nicht der Akt eines körperlichen Organs ist. Und wie ein Mensch kraft einer körperlichen Beschaffenheit ist, so erscheint ihm auch sein Ziel, weil ein Mensch aus einer solchen Disposition geneigt ist, etwas zu wählen oder zurückzuweisen. Aber diese Neigungen unterliegen dem Urteil der Vernunft, der das niedere Begehren gehorcht, wie wir gesagt haben (Quaestio [81], Artikel [3]). Daher ist dies dem freien Willen in keiner Weise abträglich.
Die hinzukommenden Beschaffenheiten sind Habitus und Leidenschaften, kraft derer ein Mensch eher zu dem einen als zu dem anderen geneigt ist. Und doch unterliegen auch diese Neigungen dem Urteil der Vernunft. Auch solche Beschaffenheiten unterliegen der Vernunft, da es in unserer Macht steht, sie entweder zu erwerben, sei es durch Verursachung oder indem wir uns dazu disponieren, oder sie zurückzuweisen. Und so gibt es darin nichts, was dem freien Willen widerspricht.