Alle Dogma der Katholischen Kirche

Die Lehre von Gott dem Einen der Wesenheit nach

Nr. Dogma
1 Gott, unser Schöpfer und Herr, kann aus den geschaffenen Dingen durch das natürliche Licht der Vernunft mit Sicherheit erkannt werden.
2 Das Dasein Gottes ist nicht bloß Gegenstand der natürlichen Vernunfterkenntnis, sondern auch Gegenstand des übernatürlichen Glaubens.
3 Gottes Wesen ist für den Menschen unbegreiflich.
4 Die Seligen des Himmels besitzen eine unmittelbare, intuitive Erkenntnis des göttlichen Wesens.
5 Die unmittelbare Gottanschauung übersteigt das natürliche Erkenntnisvermögen der menschlichen Seele, ist also übernatürlich.
6 Um Gott wirklich unmittelbar zu schauen, bedarf die Seele des Glorienlichtes.
7 Gottes Wesen ist auch für die Seligen des Himmels unbegreiflich.
8 Die göttlichen Eigenschaften sind sowohl mit der göttlichen Wesenheit als auch unter sich real identisch.
9 Gott ist absolut vollkommen.
10 Gott ist in jeder Vollkommenheit absolut unendlich.
11 Gott ist absolut einfach.
12 Es gibt nur einen einzigen Gott.
13 Der eine Gott ist im ontologischen Sinn wahrer Gott.
14 Gott besitzt eine unendliche Erkenntniskraft.
15 Gott ist die absolute ontologische Güte in sich und in Beziehung zu anderen.
16 Gott ist absolut unveränderlich.
17 Gott ist ewig.
18 Gott ist unermesslich und absolut raumlos.
19 Gott ist im geschaffenen Raum überall gegenwärtig.
20 Das Erkennen Gottes ist unendlich.
21 Gott erkennt alles bloß Mögliche.
22 Gott erkennt alles Wirkliche in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.
23 Gott sieht in der scientia visionis auch die zukünftigen freien Handlungen der vernünftigen Geschöpfe mit unfehlbarer Gewissheit voraus.
24 Das Wollen Gottes ist unendlich.
25 Gott will und liebt sich selbst mit Notwendigkeit, die außergöttlichen Dinge hingegen mit Freiheit.
26 Gott ist allmächtig.
27 Gott ist der Herr des Himmels und der Erde.
28 Gott ist unendlich gerecht.
29 Gott ist unendlich barmherzig.
30 Gott ist absolut wahrhaftig.
31 Gott ist absolut treu.
32 Gott ist die absolute sittliche Güte oder Heiligkeit.
33 Gott ist die absolute wohlwollende Güte.

Die Lehre von Gott dem Dreipersönlichen

Nr. Dogma
34 In Gott sind drei Personen, der Vater, der Sohn und der Hl. Geist. Jede der drei Personen besitzt numerisch dieselbe göttliche Wesenheit.
35 Es gibt in Gott zwei innergöttliche Hervorgänge.
36 Subjekt der innergöttlichen Hervorgänge (im aktiven und passiven Sinn) sind die göttlichen Personen, nicht die göttliche Natur.
37 Die zweite göttliche Person geht aus der ersten durch Zeugung hervor und verhält sich deshalb zu ihr wie der Sohn zum Vater.
38 Der Hl. Geist geht aus dem Vater und dem Sohn als einem einzigen Prinzip durch eine einzige Hauchung hervor.
39 Der Hl. Geist geht nicht durch Zeugung hervor.
40 Die Relationen in Gott sind mit der göttlichen Wesenheit real identisch.
41 In Gott ist alles eins, soweit nicht ein Gegensatz der Relation vorhanden ist.
42 Die drei göttlichen Personen sind ineinander.
43 Alle Tätigkeiten nach außen sind den drei Personen gemeinsam.

Die Lehre von Gott dem Schöpfer

Nr. Dogma
44 Alles, was existiert, wurde seiner ganzen Substanz nach von Gott aus nichts hervorgebracht.
45 Gott wurde durch seine Güte bewogen, die Welt frei zu erschaffen.
46 Die Welt wurde zur Verherrlichung Gottes erschaffen.
47 Die drei göttlichen Personen sind ein einziges, gemeinsames Prinzip der Schöpfung.
48 Gott hat frei von äußerem Zwang und innerer Nötigung die Welt erschaffen.
49 Gott hat die Welt gut erschaffen.
50 Die Welt hat einen zeitlichen Anfang genommen.
51 Gott hat die Welt allein geschaffen.
52 Gott erhält alles Geschaffene im Dasein.
53 Gott schützt und leitet durch seine Vorsehung alles Geschaffene.
54 Der erste Mensch wurde von Gott erschaffen.
55 Der Mensch besteht aus zwei Wesensbestandteilen, einem materiellen Leib und einer geistigen Seele.
56 Die vernünftige Seele ist unmittelbar die Wesensform des Leibes.
57 Jeder Mensch besitzt eine individuelle unsterbliche Seele.
58 Gott hat dem Menschen ein übernatürliches Endziel gesetzt.
59 Die Stammeltern waren vor dem Sündenfall mit der heiligmachenden Gnade ausgestattet.
60 Die Stammeltern sündigten durch Übertretung des göttlichen Prüfgebotes schwer.
61 Die Stammeltern verloren durch die Sünde die heiligmachende Gnade und zogen sich den Zorn und Unwillen Gottes zu.
62 Die Stammeltern verfielen dem Tod und der Herrschaft des Teufels.
63 Die Sünde Adams ist durch Abstammung, nicht durch Nachahmung auf alle seine Nachkommen übergegangen.
64 Die Erbsünde wird durch natürliche Zeugung fortgepflanzt.
65 Im Stand der Erbsünde ist der Mensch der heiligmachenden Gnade und ihrer Gefolgschaft sowie der präternaturalen Integritätsgaben beraubt.
66 Die Seelen, die im Stande der Erbsünde aus dem Leben scheiden, sind von der beseligenden Anschauung Gottes ausgeschlossen.
67 Gott erschuf am Anfang der Zeit geistige Wesen (Engel) aus nichts.
68 Die Natur der Engel ist geistig.
69 Die bösen Geister (Dämonen) wurden von Gott gut erschaffen; sie wurden durch ihre eigene Schuld böse.
70 Die sekundäre Aufgabe der guten Engel ist der Schutz der Menschen und die Sorge für ihr Heil.
71 Der Teufel besitzt auf Grund der Sünde Adams eine gewisse Herrschaft über die Menschen.

Die Lehre von der Person des Erlösers

Nr. Dogma
72 Jesus Christus ist wahrer Gott und wesenhafter Gottessohn.
73 Christus hat einen wirklichen Leib, nicht einen Scheinleib angenommen.
74 Christus hat nicht bloß einen Leib, sondern auch eine vernünftige Seele angenommen.
75 Christus wurde aus einer Adamstochter, der Jungfrau Maria, wahrhaft gezeugt und geboren.
76 Die göttliche und die menschliche Natur sind in Christus hypostatisch, d.h. in der Einheit der Person, miteinander verbunden.
77 Die beiden Naturen Christi bestehen nach der Vereinigung ohne Verwandlung und Vermischung in ihrer Eigenart unversehrt fort.
78 Jede der beiden Naturen in Christus besitzt einen eigenen physischen Willen und eine eigene physische Wirkungsweise.
79 Die hypostatische Vereinigung der menschlichen Natur Christi mit dem göttlichen Logos erfolgte im Augenblick der Empfängnis.
80 Die hypostatische Vereinigung wird nie aufhören.
81 Der Akt der hypostatischen Union wurde von den drei göttlichen Personen gemeinsam bewirkt.
82 Die zweite göttliche Person ist allein Mensch geworden.
83 Jesus Christus ist auch als Mensch der natürliche Sohn Gottes.
84 Der Gottmensch Jesus Christus ist mit einem einzigen Kult, und zwar mit dem Gott allein zukommenden absoluten latreutischen Kult, zu verehren.
85 Die göttlichen und menschlichen Prädikate Christi sind dem einen fleischgewordenen Logos zuzuteilen.
86 Christus war frei von jeder Sünde, sowohl von der Erbsünde als auch von jeder persönlichen Sünde.
87 Die menschliche Natur Christi war körperlichen Leiden unterworfen.

Die Lehre vom Werk des Erlösers

Nr. Dogma
88 Der Sohn Gottes ist Mensch geworden, um die Menschen zu erlösen.
89 Der gefallene Mensch kann sich nicht selbst erlösen.
90 Christus ist den Menschen Gesetzgeber und Richter.
91 Der Gottmensch Jesus Christus ist Hohepriester.
92 Christus hat sich am Kreuz als wahres und eigentliches Opfer Gott dargebracht.
93 Christus hat uns durch seinen Opfertod am Kreuze losgekauft und mit Gott versöhnt.
94 Christus hat durch sein Leiden und Sterben Lohn von Gott verdient.
95 Nach dem Tode stieg Christus mit der vom Leib getrennten Seele in die Unterwelt hinab.
96 Am dritten Tage nach seinem Tode stand Christus glorreich von den Toten auf.
97 Christus fuhr mit Leib und Seele in den Himmel auf und sitzt nun zur Rechten des Vaters.

Die Lehre von der Mutter des Erlösers

Nr. Dogma
98 Maria ist wahrhaft Gottesmutter.
99 Maria wurde ohne Makel der Erbsünde empfangen.
100 Maria war Jungfrau vor, in und nach der Geburt.
101 Maria empfing ohne Mitwirkung eines Mannes vom Hl. Geist.
102 Maria gebar ohne Verletzung ihrer jungfräulichen Unversehrtheit. Ich erlaube mir als Verständnishilfe ein Zitat aus dem Buch: „Die nähere Bestimmung, worin die jungfräuliche Unversehrtheit in der Geburt nach der physiologischen Seite besteht, gehört nicht zum Glauben der Kirche. Nach den Aussagen des kirchlichen Lehramtes und nach den Zeugnissen der Tradition ist jedoch daran festzuhalten, dass die Jungfräulichkeit in der Geburt von der Jungfräulichkeit in der Empfängnis verschieden ist und als ein neues Moment zu ihr hinzukommt.“
103 Maria lebte auch nach der Geburt Jesu jungfräulich.
104 Maria wurde mit Leib und Seele in den Himmel aufgenommen.

Die Lehre von der Gnade

Nr. Dogma
105 Es gibt eine übernatürliche Einwirkung Gottes auf die Seelenkräfte, die der freien Willensentscheidung vorangeht.
106 Es gibt eine übernatürliche Einwirkung Gottes auf die Seelenkräfte, die mit der freien Willensentscheidung zeitlich zusammenfällt.
107 Zu jedem Heilsakt ist die innere übernatürliche Gnade Gottes (gratia elevans) absolut notwendig.
108 Zum Anfang des Glaubens und des Heiles ist die innere übernatürliche Gnade absolut notwendig.
109 Der Gerechtfertigte kann ohne besondere Hilfe Gottes nicht in der empfangenen Gerechtigkeit bis ans Ende verharren.
110 Der Gerechtfertigte ist ohne besonderes Gnadenprivileg Gottes nicht imstande, das ganze Leben hindurch alle Sünden, auch die lässlichen, zu meiden.
111 Der Mensch kann auch im gefallenen Zustand mit seiner natürlichen Erkenntniskraft religiöse und sittliche Wahrheiten erkennen.
112 Zur Verrichtung einer sittlich guten Handlung ist die heiligmachende Gnade nicht erforderlich.
113 Die Gnade kann durch natürliche Werke weder de condigno noch de congruo verdient werden.
114 Gott gibt allen gerechten hinreichende Gnade (gratia proxime vel remote sufficiens) zur Beobachtung der göttlichen Gebote.
115 Gott hat durch seinen ewigen Willensratschluss bestimmte Menschen zur ewigen Seligkeit vorherbestimmt.
116 Gott hat durch seinen ewigen Willensratschluss bestimmte Menschen wegen ihrer vorhergesehenen Sünden zur ewigen Verwerfung vorherbestimmt. Hinweis aus dem Buch: Nach der Lehre der Kirche gibt es eine bedingte positive Reprobation, d. h. sie erfolgt mit Rücksicht auf vorausgesehene zukünftige Missverdienste (post et propter praevisa demerita). Die Bedingtheit der positiven Reprobation ist gefordert durch die Allgemeinheit des göttlichen Heilswillens. Diese schließt aus, dass Gott von vorneherein die Verdammung bestimmter Menschen will.
117 Der menschliche Wille bleibt unter dem Einfluss der wirksamen Gnade frei. Die Gnade ist nicht unwiderstehlich.
118 Es gibt eine Gnade, die wahrhaft hinreichend ist und doch unwirksam bleibt (gratia vere et mere sufficiens).
119 Der Sünder kann und muss sich mit Hilfe der aktuellen Gnade auf den Empfang der Rechtfertigung vorbereiten.
120 Ohne Glauben ist die Rechtfertigung eines Erwachsenen nicht möglich.
121 Zum Glauben müssen noch weitere Dispositionsakte hinzukommen.
122 Die heiligmachende Gnade heiligt die Seele.
123 Die heiligmachende Gnade macht den Gerechten zu einem Freund Gottes.
124 Die heiligmachende Gnade macht den Gerechten zu einem Kind Gottes und verleiht ihm ein Anrecht auf das Erbe des Himmels.
125 Die heiligmachende Gnade macht den Gerechten zu einem Tempel des Hl. Geistes.
126 Mit der heiligmachenden Gnade werden die drei göttlichen oder theologischen Tugenden des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe eingegossen.
127 Mit der heiligmachenden Gnade werden auch die moralischen Tugenden eingegossen.
128 Ohne besondere göttliche Offenbarung kann niemand mit Glaubensgewissheit wissen, ob er sich im Stande der Gnade befindet.
129 Das Maß der empfangenen Rechtfertigungsgnade ist nicht bei allen Gerechten gleich.
130 Die empfangene Gnade kann durch gute Werke vermehrt werden.
131 Die Rechtfertigungsgnade ist verlierbar und wird durch jede schwere Sünde verloren.
132 Der Gerechte erwirbt sich durch seine guten Werke wahrhaft Anspruch auf übernatürlichen Lohn von seiten Gottes.
133 Der Gerechtfertigte verdient sich durch seine guten Werke die Vermehrung der heiligmachenden Gnade, das ewige Leben und die Vermehrung der Himmelsglorie.

Die Lehre von der Kirche

Nr. Dogma
134 Die Kirche wurde von dem Gottmenschen Jesus Christus gegründet.
135 Christus hat die Kirche gestiftet, um sein Erlösungswerk für alle Zeiten fortzuführen.
136 Christus hat seiner Kirche eine hierarchische Verfassung gegeben.
137 Die den Aposteln verliehenen hierarchischen Gewalten sind auf die Bischöfe übergegangen.
138 Christus hat den Apostel Petrus zum ersten aller Apostel und zum sichtbaren Haupt der ganzen Kirche bestellt, indem er ihm unmittelbar und persönlich den Jurisdiktionsprimat verlieh.
139 Nach der Anordnung Christi soll Petrus im Primat über die gesamte Kirche für alle Zeiten Nachfolger haben.
140 Die Nachfolger des Petrus im Primat sind die römischen Bischöfe.
141 Der Papst besitzt die volle und oberste Jurisdiktionsgewalt über die gesamte Kirche nicht bloß in Sachen des Glaubens und der Sitten, sondern auch in der Kirchenzucht und der Regierung der Kirche.
142 Der Papst ist, wenn er ex cathedra spricht, unfehlbar.
143 Christus hat die Kirche gestiftet.
144 Christus ist das Haupt der Kirche.
145 Die Kirche ist in der endgültigen Entscheidung über Glaubens- und Sittenlehren unfehlbar.
146 Der primäre Gegenstand der Unfehlbarkeit sind die formell geoffenbarten Wahrheiten der christlichen Glaubens- und Sittenlehre.
147 Die Gesamtheit der Bischöfe ist unfehlbar, wenn sie, entweder auf dem allgemeinen Konzil versammelt oder über den Erdkreis zerstreut, eine Glaubens- oder Sittenlehre als eine von allen Gläubigen festzuhaltende Wahrheit vorlegen.
148 Die von Christus gestiftete Kirche ist einzig und einig.
149 Die von Christus gestiftete Kirche ist heilig.
150 Der Kirche gehören nicht bloß heilige Glieder an, sondern auch Sünder.
151 Die von Christus gestiftete Kirche ist katholisch.
152 Die von Christus gestiftete Kirche ist apostolisch.
153 Die Zugehörigkeit zur Kirche ist für alle Menschen heilsnotwendig.
154 Es ist erlaubt und nützlich, die Heiligen im Himmel zu verehren und sie um Fürbitte anzurufen.
155 Es ist erlaubt und nützlich, die Reliquien der Heiligen zu verehren.
156 Es ist erlaubt und nützlich, die Bilder der Heiligen zu verehren.
157 Die lebenden Gläubigen können den Seelen im Fegfeuer durch ihre Fürbitten (Suffragien) zu Hilfe kommen.

Die Lehre von den Sakramenten

Nr. Dogma
158 Die Sakramente des Neuen Bundes enthalten die Gnade, die sie bezeichnen, und verleihen sie denen, die kein Hindernis entgegensetzen.
159 Die Sakramente wirken ex opere operato.
160 Alle Sakramente des Neuen Bundes verleihen dem Empfänger die heiligmachende Gnade.
161 Drei Sakramente, die Taufe, die Firmung und der Ordo, prägen der Seele einen Charakter, d.h. ein unauslöschliches geistiges Merkmal ein und können deswegen nicht wiederholt werden.
162 Der sakramentale Charakter ist ein der Seele eingeprägtes geistiges Merkmal.
163 Alle Sakramente des Neuen Bundes wurden von Jesus Christus eingesetzt.
164 Es gibt sieben Sakramente des Neuen Bundes.
165 Die Sakramente des Neuen Bundes sind für alle Menschen zum Heile notwendig.
166 Zur gültigen Spendung der Sakrament ist erforderlich, dass der Spender das sakramentale Zeichen in der rechten Weise vollzieht.
167 Der Spender muss ferner die Absicht haben, wenigstens zu tun, was die Kirche tut.
168 Zum würdigen oder fruchtbringenden Empfang der Sakramente ist beim erwachsenen Empfänger eine sittliche Disposition erforderlich.
169 Die Taufe ist ein wahres, von Jesus Christus eingesetztes Sakrament.
170 Materia remota des Taufsakramentes ist wahres und natürliches Wasser.
171 Die Taufe verleiht die Rechtfertigungsgnade.
172 Die Taufe bewirkt die Nachlassung aller Sündenstrafen, sowohl der ewigen als auch der zeitlichen.
173 Die Wassertaufe (baptimus fluminis) ist seit der Promulgation des Evangeliums für alle Menschen ohne Ausnahme zum Heile notwendig.
174 Die Taufe kann von jedem Menschen gültig gespendet werden.
175 Die Taufe kann von jedem noch nicht getauften Menschen im Pilgerstand gültig empfangen werden.
176 Die Taufe der unmündigen Kinder ist gültig und erlaubt.
177 Die Firmung ist ein wahres und eigentliches Sakrament.
178 Ordentlicher Spender der Firmung ist allein der Bischof.
179 In der Eucharistie ist der Leib und das Blut Jesu Christi wahrhaft, wirklich und wesenhaft gegenwärtig.
180 Christus wird im Altarsakrament durch Verwandlung der ganzen Substanz des Brotes in seinen Leib und der ganzen Substanz des Weines in sein Blut gegenwärtig.
181 Die Gestalten von Brot und Wein bestehen nach der Substanzverwandlung fort.
182 In der Eucharistie ist der Leib und das Blut Christi zugleich mit seiner Seele und seiner Gottheit und darum der ganze Christus wahrhaft gegenwärtig.
183 Unter jeder der beiden Gestalten ist der ganze Christus gegenwärtig.
184 In jedem Teil der beiden Gestalten ist nach geschehener Trennung der ganze Christus gegenwärtig.
185 Nach vollzogener Konsekration sind Christi Leib und Blut in der Eucharistie dauernd gegenwärtig.
186 Dem in der Eucharistie gegenwärtigen Christus ist der Kult der Anbetung zu erweisen.
187 Die Eucharistie ist ein wahres, von Jesus Christus eingesetztes Sakrament.
188 Die Materie zum Vollzug der Eucharistie ist Brot und Wein.
189 Für die Unmündigen ist der Empfang der Eucharistie nicht zum Heile notwendig.
190 Die zweigestaltige Kommunion ist weder auf Grund eines göttlichen Gebotes noch als Mittel zum Heile für jeden einzelnen Gläubigen notwendig.
191 Inhaber der Konsekrationsgewalt ist nur der gültig geweihte Priester.
192 Das Sakrament der Eucharistie kann von jedem getauften Menschen im Pilgerstand gültig empfangen werden, auch von den unmündigen Kindern.
193 Zum würdigen Empfang der Eucharistie ist der Gnadenstand und die rechte und fromme Gesinnung erforderlich. De fide bezüglich des Gnadenstandes.
194 Die Hl. Messe ist ein wahres und eigentliches Opfer.
195 Das Messopfer ist nicht bloß ein Lob- und Dankopfer, sondern auch ein Sühn- und Bittopfer.
196 Die Kirche hat von Christus die Gewalt empfangen, die nach der Taufe begangenen Sünden nachzulassen.
197 Durch die kirchliche Absolution werden die Sünden wahrhaft und unmittelbar nachgelassen.
198 Die kirchliche Sündenvergebungsgewalt erstreckt sich auf alle Sünden ohne Ausnahme.
199 Die Ausübung der kirchlichen Sündenvergebungsgewalt ist ein richterlicher Akt.
200 Die im Bußgericht stattfindende Sündenvergebung ist ein wahres und eigentliches, von der Taufe verschiedenes Sakrament.
201 Die aus dem Furchtmotiv hervorgehende Reue ist ein sittlich guter und übernatürlicher Akt.
202 Das sakramentale Sündenbekenntnis ist kraft göttlichen Rechtes angeordnet und zum Heile notwendig.
203 Der Beichtpflicht unterliegen kraft göttlicher Anordnung alle schweren Sünden nach Art, Zahl und artändernden Umständen.
204 Das Bekenntnis der lässlichen Sünden ist nicht notwendig, aber erlaubt und nützlich.
205 Mit der Sündenschuld und der ewigen Strafe werden von Gott nicht immer alle zeitlichen Sündenstrafen nachgelassen.
206 Der Priester hat das Recht und die Pflicht, je nach der Beschaffenheit der Sünden und der Fähigkeit des Pönitenten heilsame und entsprechende Genugtuungswerke aufzuerlegen.
207 Auch die außersakramentalen Bußwerke, wie die Verrichtung freiwilliger Bußübungen und das geduldige Ertragen göttlicher Heimsuchungen, besitzen satisfaktorischen Wert.
208 Die Form des Bußsakramentes besteht in den Absolutionsworten.
209 Die Absolution bewirkt in Verbindung mit den Akten des Pönitenten die Sündenvergebung.
210 Die Hauptwirkung des Bußsakramentes ist die Wiederversöhnung des Sünders mit Gott.
211 Das Bußsakrament ist für die nach der Taufe in schwerer Sünde Gefallenen zum Heile notwendig.
212 Inhaber der kirchlichen Absolutionsgewalt sind allein die Bischöfe und die Priester.
213 Die von Diakonen, Klerikern niedrigeren Ranges und Laien erteilte Absolution kann nicht als sakramentale Lossprechung betrachtet werden.
214 Das Bußsakrament kann von jedem Getauften, der nach der Taufe eine schwere oder lässliche Sünde begangen hat, empfangen werden.
215 Die Kirche besitzt die Gewalt, Ablässe zu verleihen.
216 Der Gebrauch der Ablässe ist für die Gläubigen nützlich und heilsam.
217 Die Letzte Ölung (Krankensalbung) ist ein wahres und eigentliches, von Christus eingesetztes Sakrament.
218 Materia remota der Letzten Ölung ist Öl.
219 Die Form besteht in dem die Salbung begleitenden Gebet des Priesters für den Kranken.
220 Die Letzte Ölung verleiht dem Kranken heiligmachende Gnade, um ihn aufzurichten und zu stärken.
221 Die Letzte Ölung bewirkt die Nachlassung der noch vorhandenen schweren und lässlichen Sünden.
222 Die Letzte Ölung bewirkt bisweilen, wenn es dem Seelenheil dienlich ist, die Wiederherstellung der leiblichen Gesundheit.
223 Die Letzte Ölung kann nur von Bischöfen und Priestern gültig gespendet werden.
224 Die Letzte Ölung kann nur von schwerkranken Gläubigen gültig empfangen werden.
225 Die Weihe ist ein wahres und eigentliches, von Christus eingesetztes Sakrament.
226 Die Priesterweihe ist Sakrament.
227 Die Bischöfe sind den Priestern übergeordnet.
228 Das Weihesakrament verleiht dem Empfänger heiligmachende Gnade.
229 Das Weihesakrament prägt dem Empfänger einen Charakter ein.
230 Das Weihesakrament verleiht dem Empfänger eine dauernde geistliche Gewalt.
231 Der ordentliche Spender aller Weihestufen, sowohl der sakramentalen als auch der nichtsakramentalen, ist allein der gültig geweihte Bischof.
232 Die Ehe ist ein wahres und eigentliches, von Christus eingesetztes Sakrament.
233 Das Ehesakrament verleiht den Ehekontrahenten heiligmachende Gnade.

Die Lehre von Gott dem Vollender

Nr. Dogma
234 Der Tod ist in der gegenwärtigen Heilsordnung eine Straffolge der Sünde.
235 Alle erbsündigen Menschen sind dem Gesetz des Todes unterworfen.
236 Die Seelen der Gerechten, die im Augenblick des Todes von aller Sündenschuld und Sündenstrafe frei sind, gehen in den Himmel ein.
237 Die himmlische Seligkeit dauert in alle Ewigkeit.
238 Der Grad der himmlischen Seligkeit ist bei den einzelnen Seligen verschieden je nach dem Grade ihrer Verdienste.
239 Die Seelen derer, die im Zustand der persönlichen schweren Sünde sterben, gehen in die Hölle ein.
240 Die Höllenstrafe dauert in alle Ewigkeit.
241 Die Seelen der Gerechten, die im Augenblick des Todes noch mit lässlichen Sünden oder zeitlichen Sündenstrafen belastet sind, gehen in das Fegfeuer ein.
242 Am Ende der Welt wird Christus in Herrlichkeit wiederkommen zum Gericht.
243 Alle Toten werden am Jüngsten Tage mit ihren Leibern wieder auferstehen.
244 Die Toten werden mit (numerisch) demselben Leib auferstehen, den sie auf Erden getragen haben.
245 Christus wird nach seiner Wiederkunft alle Menschen richten.

Quelle: “Grundriß der Katholischen Dogmatik” von Ludwig Ott

245.Dogmen der Katholischen Kirche.pdf (122,6 KB)